Die Sonderregelung zur Krankschreibung per Telefon wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht verlängert. So müssen auch Patienten mit Atemwegserkrankungen künftig wieder persönlich die Praxis aufsuchen, um sich von Ihrem Arzt krankschreiben zu lassen. Das gilt auch für Risikopatienten, obwohlPatientenvertretungen bis zuletzt eine Verlängerung bis zum 30. Juni gefordert hatten.
Begründet wird der Schritt des G-BA mit dem deutlich gesunkenen Infektionsrisiko und hält damit eine Verlängerung für nicht mehr erforderlich. Andere Sonderregelungen wurden dafür verlängert. Eine genaue Liste hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einem Sonderartikel zur Verfügung gestellt.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss