Alle Rahmenbedingungen bleiben dabei bestehen: Zusätzlich zu den Behandlungskosten werden rückwirkend seit dem 16. März 2020 4,00 Euro pro Behandlung erstattet.
Das müssen Sie beachten:
- Abrechnung: Bitte vermerken Sie „COVID-19 Pauschale“ als besondere Kosten in der Rechnung für jeden Behandlungstag
- Gebührenziffer: Eine eigene Gebührenziffer für die Pauschale ist nicht festgelegt.
- Nachberechnung: Es gibt keine automatische Nachberechnung, sie sind aber möglich, wenn Sie die bereits abgerechneten Behandlungstage angeben.
- Besonderheit: Die Regeln gelten nur für Durchgangsärzte, die BG-Fälle behandeln.
Quelle: IWW-Institut