Die bisherige Rechtsverordnung ermöglichte seit dem 1. August allen nach Deutschland einreisenden Personen innerhalb von 72 Stunden einen kostenlosen COVID-19-Test (wir berichteten). Diese Regelung endet nun pünktlich zum Ende der Sommerferien. Bund und Länder haben entschieden, die kostenlosen COVID-19-Tests nicht mehr flächendeckend anzubieten, da das Gesundheitssystem, insbesondere die Testlabore, nicht überlastet werden sollen. Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten haben also seit dem 15.09.2020 keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen COVID-19-Test.
Einreisende aus Risikogebieten tangiert diese neue Regelung jedoch nicht. Sie haben weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Test – jetzt sogar bis zu zehn Tage nach der Einreise. Diese Personen müssen sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das bei ihrer Einreise nach Deutschland vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuft wurde. Zudem muss ein Nachweis über den tatsächlichen Aufenthalt erbracht werden. Dies kann nach wie vor durch einen Boarding-Pass, ein Ticket oder eine Rechnung erfolgen.
Aufwand erhöht sich für Ärzte
Und eben dieser Nachweis muss nun noch genauer vom behandelnden Arzt kontrolliert werden. Das zieht einen größeren Rechercheaufwand mit sich, da der Arzt nun auch täglich über die ausgerufenen Risikogebiete informiert sein muss. Der Abstrich wird aktuell jedoch nur mit 15 Euro pauschal vergütet, so sieht es die Rechtsverordnung des BMG vor. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung erneut als zu niedrig kritisiert und fordert nun eine Anpassung auf 26 Euro. Sollte diese Regelung angepasst werden, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend darüber.
Quelle: www.kbv.de