Nachdem die bisherige Abrechnungsempfehlung lediglich bis zum 30.9.2021 gültig war, haben die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger ihre gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie nun bis zum 31.12.2021 verlängert.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 245 zum 1,0-fachen Satz und ist wie bisher nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Ein erhöhter Hygieneaufwand kann nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3f-achen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.
Laut Bundesärztekammer vertreten die Beteiligten die Sichtweise, dass diese Empfehlung letztmalig verlängert wurde.