Eigentlich hätten die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept die bisherigen Papierformulare ab 1. Januar 2022 ersetzen sollen. Doch jetzt hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung per Richtlinie beschlossen, dass Arztpraxen die herkömmlichen Papierformulare bis zum 30. Juni 2022 weiter nutzen können, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Der Grund: Die Prozesse für das Ausstellen und Übermitteln der eAU und von E-Rezepten stehen zum Stichtag 1. Januar 2021 aller Voraussicht nach nicht in allen Arztpraxen zur Verfügung. Betroffene Vertragsärzte könnten deshalb die etablierten Prozesse vorerst weiter nutzen, sollen sich aber gleichzeitig schnellstmöglich um die nötigen Komponenten wie KIM-Dienst und elektronischen Arztausweis bemühen.
Quelle: www.iww.de