Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass Ärzte die Krankschreibung per Telefon bei leichten Atemwegsinfekten bis zum 31. Mai 2022 durchführen können. Damit verlängert sich diese Sonderregelung im Rahmen der Corona-Pandemie um weitere zwei Monate. Mit dieser Maßnahme, soll das Infektionsrisiko in Arztpraxen reduziert werden.
Wer eine leichte Atemwegserkrankung hat, kann telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Der niedergelassene Arzt muss sich jedoch persönlich durch eine eingehende telefonische Befragung vom Zustand des Patienten überzeugen. Die Krankschreibung kann telefonisch einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden.