Bei den neuen, zeitlich unbefristeten Empfehlungen handelt es sich im Wesentlichen um Leistungen, die sich bereits seit Jahren diskutiert wurden und bereits im BÄK-Entwurf zur „neuen GOÄ“ (2016) enthalten waren.
Eine Übersicht:
Nr.GOÄ | Art | Leistungsbeschreibung |
---|---|---|
1 | analog | Beratung durch den Arzt mittels E-Mail (Chats und SMS sind ausgeschlossen). |
1 bzw. 3 | originär | Beratung durch den Arzt mittels Videoübertragung. |
5 | analog | Visuelle symptomatische klinische Untersuchung mittels Videoübertragung. |
2 | analog | Ausstellung von Rezepten, Überweisungen, Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen durch Medizinische Fachangestellte. |
70 | analog | Erstellung, Aktualisierung, ggf. elektr. Übersendung eines Medikationsplans. |
76 | analog | Verordnung und Einweisung in Funktionen, Handhabung sowie Kontrolle der Messungen mittels digitaler Gesundheitsanwendungen. |
60 | originär | Vorstellung von Patienten oder Beratung über Patienten in interdisziplinären/multiprofessionellen Videokonferenzen zur Diagnosefindung und/oder Festlegung eines fachübergreifenden Behandlungskonzepts. |
60 | analog | Gemeinsame ärztliche telekonsiliarische Fallbeurteilung im Rahmen diagnostischer Verfahren (z. B. bildgebender Verfahren wie CT-, MRT-, Röntgenaufnahmen, Videoendoskopie etc. und/oder z. B. histologischer Befundungen wie Schnittdiagnostik, Ausstrich) (Telekonsil). |
661 | analog | Telemetrische Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers, eines Kardioverters bzw. Defibrillators und/oder eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie, wenn die Daten über eine größere Entfernung übertragen werden (z. B. aus der häuslichen Umgebung des Patienten heraus). |
Nächste Schritte in der Telemedizin
Am 16.07.2020 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass Vertragsärzte die Arbeitsunfähigkeit von Patienten in Zukunft auch per Videosprechstunde feststellen können.
Die Voraussetzungen:
→ Der Patient muss der Praxis bekannt sein
→ Die Behandlung muss eine Untersuchung der Videosprechstunde zulassen
→ Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit beschränkt sich auf sieben Kalendertage
→ Ein Anspruch auf eine Krankschreibung per Videosprechstunde hat der Patient nicht
Quellen: www.kbv.de / www.ostechnik.de