GOÄ-Abrechnung für Anästhesisten
Mehr Freiraum für Sie.
Wir entlasten Ihre Praxis von zeitaufwendiger Verwaltungsarbeit. Denn wir erledigen Ihre Abrechnung zuverlässig und gewinnbringend. Überzeugen Sie sich selbst von unseren umfangreichen, individuellen Services:
- Individuelle Leistungspakete ganz nach dem Bedarf Ihrer Praxis
- Auf Wunsch mit Sofortauszahlung und Übernahme des gerichtlichen Mahnverfahrens
- GOÄ-Praxisseminare für die privatärztliche Abrechnung in der Anästhesie
- Transparente Gebühr ohne versteckte Nebenkosten
- Persönliche Betreuung durch Ansprechpartner in Ihrer Region
Relevantes kurz und bündig: Schlagen Sie in unserer Arbeitsbroschüre die wichtigsten GOÄ-Abrechnungsziffern in der Anästhesie nach.
Leistungspakete
So individuell wie die Bedürfnisse Ihrer Praxis.
- Rechnungsprüfung
- Rechnungsstellung
- Auszahlungen zum vereinbarten Termin
- Erstattungsservice
- Fachgruppenspezifischer Ziffernvergleich
Prüfung auf Vollständigkeit und Korrektheit
- Anschriftenermittlung bei „Empfänger kann nicht ermittelt werden“
- Personalisierung durch eigenes (Praxis-)Logo
- Übernahme des kaufmännischen Mahnverfahrens bis zur 3. Mahnstufe
100 % der Abrechnungssumme nach 30 Tagen – unabhängig vom Zahlungseingang der Patienten/Kassen/Kostenträger
Vollständige Übernahme der Korrespondenz und Bearbeitung der Anliegen von Patienten zur Abrechnung
Bundesweiter Abgleich von Abrechnungsziffern der Facharztgruppe
Honorarauszahlung innerhalb von 72 Stunden
Übernahme des gerichtlichen Mahnverfahrens
Kundenstimmen
Veranstaltungen und News
Wissenswertes zu Ihrem Fachbereich.
Attest für vorrangige Corona-Impfung
Die Coronavirus-Impfverordnung besagt, dass Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen früher geimpft werden können. Dafür reicht eine formlose Bescheinigung des Arztes. Wir haben alle Informationen zusammengefasst.
Erfolgreich Patienten für Ihre Praxis gewinnen
Im neuen Teil unserer Rubrik "Digitale Praxis" erhalten Sie jede Menge Tipps für eine erfolgreiche Patientenakquise.
Änderungen im EBM 2021
In diesem Artikel haben wir umfassende Informationen zu den vom Bewertungsausschuss beschlossenen EBM-Änderungen der vergangenen Monate für Sie zusammengestellt.

Kostenlose Erstberatung
Termin vereinbaren.
Wir müssen reden. Damit wir erfahren, was Ihre Praxis wirklich braucht. Denn wir richten uns ganz nach Ihrem individuellen Bedarf. Eine kurze Anfrage genügt und wir freuen uns auf ein baldiges persönliches Gespräch.