Maßgeschneiderte Abrechnung für Ihre Praxis
Rechnungsprüfung und Rechnungsstellung
Wir prüfen Ihre Abrechnungen gewissenhaft, personalisieren Ihre Rechnungen und übernehmen das kaufmännische Mahnverfahren.
Auszahlung zum vereinbarten Termin
Wir zahlen Ihnen 100 % der Abrechnungssumme innerhalb von 30 Tagen aus – egal, wann Patienten oder Kostenträger bezahlen.
Erstattungsservice
Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit Ihren Patienten und bearbeiten deren Anliegen im Rahmen der Privatabrechnung.
Spezifischer Ziffernvergleich
Wir gleichen Ihre Abrechnung mit den Abrechnungsziffern Ihrer spezifischen Facharztgruppe bundesweit ab und beraten Sie auf Wunsch individuell.
Sofortauszahlung
Auf Wunsch zahlen wir abgerechnete Honorare innerhalb von 72 Stunden an Sie aus - egal, wann Patienten oder Kostenträger bezahlen.
Gerichtliches Mahnverfahren
Zusätzlich zum kaufmännischen Mahnverfahren übernehmen wir auf Wunsch auch das gerichtliche Mahnverfahren für Sie.
Endlich Durchblick bei der Gebührenordnung für Internisten und Allgemeinmediziner: die "Online-Sprechstunde" von AÄA
Unsere Live-Webinar-Reihe macht Sie fit in der Privatabrechnung. Profitieren Sie vom Expertenwissen unserer Referenten und erhalten Sie fundierte Antworten auf Ihre individuellen Fragen. In zwei Stunden vermitteln wir Ihnen wertvolles Know-how speziell für Internisten und Allgemeinmediziner:
• Grundlagen der Privatliquidation
• Kriterien der Faktorsteigerung
• Wichtigste Ziffern Ihrer Fachrichtung
• Sachkostenabrechnung
• IGeL und Honorarvereinbarung
• Zertifiziert mit 3 CME-Punkten!
Zufriedene Kunden
Wissenswertes für Internisten und Allgemeinmediziner
Veranstaltungen und News
Preis versus Wert einer Arztpraxis
Der Wert einer Arztpraxis und der Preis, der letztendlich beim Verkauf dafür gezahlt wird, weichen mitunter stark voneinander ab. Warum das so ist und was der VW Golf des Papstes Benedikt XVI damit zu tun hat, lesen Sie hier.
Heilmittelverordnung leichtgemacht - was Ärzte wissen müssen
In einem Webinar in Kooperation mit unserer Schwesterfirma Optica haben wir die wichtigsten Informationen rund um die Verordnung von Heilmitteln zusammengestellt. Hier gibt es die Aufzeichnung sowie unsere Antworten auf die Teilnehmerfragen.
Honorarkürzung bei TI-Verweigerung ist rechtens
Das Bundessozialgericht hat bestätigt: Wenn die Arztpraxis keinen Konnektor installiert, darf das Honorar gekürzt werden.
Wir sind für Sie da.
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.
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