Analogabrechnung in der Orthopädie - neue Methoden treffen auf alte Gebührenordnung

5 Minuten Lesezeit
Innovative orthopädische Leistungen wie PRP, Stoßwelle oder medizinische Trainingstherapie sind oft nicht in der GOÄ gelistet. Hier lesen Sie, wie Sie sie über Analogziffern nach § 6 Abs. 2 GOÄ abrechnen.
Ein Orthopäde führt eine osteopathische Behandlung durch und rechnet sie mit einer GOÄ-Analogziffer ab


\\\ Autorin: Katja Faude, Geschäftsführerin der abrechenbar GmbH, für AÄA | www.abrechenbar.de

In der orthopädischen Praxis gehören zahlreiche diagnostische und therapeutische Verfahren zum Behandlungsalltag. Allerdings sind nicht alle medizinischen Leistungen im Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausdrücklich aufgeführt. In solchen Fällen erfolgt die Abrechnung über die sogenannte Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ. 

Doch welche Leistungen können analog berechnet werden und welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein? 

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen anhand praxisnaher Beispiele aus der Orthopädie, wie Analogleistungen korrekt abgerechnet werden und worauf Ärzte sowie Praxisteams bei der GOÄ-konformen Abrechnung achten sollten.

Aber was bedeutet „Analogabrechnung“ überhaupt?

Eine Analogleistung nach § 6 Abs. 2 GOÄ ist eine ärztliche Leistung, die nicht ausdrücklich im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthalten ist. Sie wird deshalb mit einer vergleichbaren GOÄ-Ziffer abgerechnet, die hinsichtlich Art, Zeit- und Kostenaufwand am ehesten der erbrachten Leistung entspricht. Die Analogabrechnung muss in der Rechnung als solche gekennzeichnet werden.

Warum ist die Analogabrechnung gerade in der Orthopädie so wichtig?

Hier wird es spannend. In der Orthopädie kommen Analogleistungen nach der GOÄ besonders häufig zum Einsatz, da dieses Fachgebiet von einem hohen Innovationsgrad geprägt ist. 

Neue diagnostische Verfahren, minimalinvasive Behandlungsmethoden sowie regenerative Therapien entwickeln sich oft schneller, als die GOÄ angepasst wird. Und die neue GOÄ lässt noch auf sich warten. Da viele dieser modernen Leistungen nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind, erfolgt die Abrechnung über vergleichbare GOÄ-Ziffern im Rahmen der Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Dadurch wird sichergestellt, dass innovative medizinische Leistungen trotz fehlender eigener Gebührenziffer sachgerecht vergütet werden können.

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GOÄ-Analogleistungen in der Orthopädie: Praxisbeispiele

Beispiel 1: PRP-Therapie (Platelet Rich Plasma)

Ein Orthopäde führt eine moderne ultraschallgestützte PRP-Injektion bei einer Gonarthrose durch. Medizinisch etabliert, in der Praxis häufig nachgefragt – doch in der GOÄ findet sich hierfür keine originäre Gebührenziffer. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie diese Leistung rechtssicher abgerechnet werden kann. 

Mögliche Analogien: 

  • Plasmapherese: GOÄ 792 analog
  • PRP-Infiltration: GOÄ 288 analog 

Zusätzlich abgerechnet werden dürfen selbstverständlich alle weiteren Leistungen, die stattfanden wie z.B.: 

  • GOÄ 250 für die Blutentnahme
  • GOÄ 410 ff für eine Sonosteuerung
  • GOÄ 490 / 491 für eine Lokalinfiltration
  • GOÄ 300 / 301/ 302 für zusätzliche Gelenkpunktionen

Beispiel 2: Stoßwellentherapie (extrakorporal / fokussiert oder radial)

Ähnlich verhält es sich bei der Behandlung von Patienten mit der Stoßwellentherapie. Obwohl das Verfahren seit Jahren erfolgreich eingesetzt wird, enthält die GOÄ auch hier keine spezifische Gebührenposition für diese Behandlung. Wie diese Leistungen dennoch korrekt berechnet werden können, erläutern wir im folgenden Beispiel. 

Mögliche Analogien: 

  • Radiale Stoßwelle: GOÄ 302 analog
  • Fokussierte Stoßwelle: GOÄ 1800 analog 

Es empfiehlt sich die GOÄ 1800 analog nur bei einer der folgenden Diagnosen anzuwenden, um eine bessere Erstattung durch die Kostenträger zu erzielen: 

  • Pseudarthrosen
  • Epicondylitis
  • Tendinosis calcarea
  • Fersensporn

Beispiel 3: medizinische Trainingstherapie

Um den Behandlungserfolg nachhaltig zu sichern und die körperliche Funktion wiederherzustellen, verordnet der Orthopäde eine medizinische Trainingstherapie. Die Maßnahme ist fester Bestandteil moderner konservativer Behandlungskonzepte, findet jedoch keine unmittelbare Entsprechung im Gebührenverzeichnis der GOÄ. Nachfolgend erläutern wir auch hier die Möglichkeiten einer sachgerechten Analogabrechnung. 

Mögliche Analogien: 

  • Eingangsuntersuchung vor medizinischer Trainingstherapie: GOÄ 842 analog
  • Medizinische Trainingstherapie:GOÄ 846 analog
  • Gerätesequenztraining: GOÄ 558 analog
  • Kontrolle am Ende einer Behandlungsserie: GOÄ 842 analog 

Zusätzlich abgerechnet werden dürfen selbstverständlich alle weiteren Leistungen, die stattfanden wie z.B.: GOÄ 506 für die Krankengymnastik

Beispiel 4: Osteopathie und Chiropraktik

Zur gebührenrechtlichen Einordnung der Osteopathie existieren Stellungnahmen der Bayerischen Landesärztekammer sowie des Berufsverbandes der Osteopathen. Demnach teilt man die Osteopathie gebührenrechtlich in insgesamt vier Bereiche, die Chiropraktik gebührenrechtlich in zwei Bereiche auf. 

Mögliche Analogien: 

  • Chiropraktik der Wirbelsäule: GOÄ 3306 (originär)
  • Chiropraktik der Extremitäten: GOÄ 3306 analog
  • Osteopathie der Wirbelsäule: GOÄ 3306 analog
  • Osteopathie der Extremitäten: GOÄ 3306 analog
  • Osteopathie des Schädels: GOÄ 3306 analog
  • Osteopathie des Abdomens: GOÄ 3306 analog

Analog-Leistungen in der Orthopädie: weitere Beispiele

  • Repetitive Muskelstimulation / EMS Aktivierung von Muskeln und Nerven durch elektromagnetische Impulse Mögliche Analogie: GOÄ 838 analog Cryofos-Kältetherapie
  • Gezielte CO₂-Kryotherapie zur schnellen Schmerzlinderung 
    Mögliche Analogie: GOÄ 740 analog
  • Triggerpunktbehandlung Gezielte physiotherapeutische Methode, um Muskelverhärtungen zu lösen. 
    Mögliche Analogien: Manuelle Triggerpunktbehandlung: GOÄ 3306 analog Dry Needling: GOÄ 269 analog

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GOÄ-Analogleistungen in der Orthopädie: So wird die passende Analogziffer gewählt

Wichtig beim Analogbegriff - es existiert nicht immer nur eine „richtige“ Analogziffer. Entscheidend ist die nachvollziehbare Vergleichbarkeit hinsichtlich Aufwand, Schwierigkeit und Kosten. 

Selbst die offizielle Analogliste der Bundesärztekammer dient ausdrücklich als Hilfestellung für Ärzte und ist nicht unmittelbar rechtsverbindlich.

Analogien und Beihilfestellen im Blick behalten

Viele Beihilfestellen orientieren sich bei der Erstattungsfähigkeit an den Empfehlungen der Bundesärztekammer.

 Sprechen Sie vor Beginn Ihrer Diagnostik oder Therapie, die über eine Analogleistung abgerechnet wird, unbedingt mit Ihren Beihilfepatienten. 

Informieren Sie frühzeitig darüber, dass der Kostenträger die Kosten eventuell nicht vollständig erstattet. 

Dies kann auch durch einen Zusatztext im Behandlungsvertrag geschehen, ersetzt jedoch nicht die wirtschaftliche Aufklärungspflicht gemäß § 630c Abs. 3 BGB!

Analogziffern als Schlüssel für die Abrechnung moderner orthopädischer Leistungen

Die Analogabrechnung ist in der modernen Orthopädie kein Ausnahmefall, sondern häufig die Voraussetzung dafür, innovative diagnostische und therapeutische Verfahren überhaupt sachgerecht vergüten zu können. Entscheidend ist eine sorgfältige Auswahl der Vergleichsziffer und das Kenntlichmachen der Analogie auf der Rechnung.

 


Wichtiger Hinweis zur Auswahl der Analogziffer


Die in diesem Beitrag genannten Analogziffern sind Empfehlungen und Praxisbeispiele und stellen keine verbindliche Vorgabe für die Abrechnung im Einzelfall dar.

Welche Gebührenziffer für eine analoge Abrechnung herangezogen werden kann, ist stets anhand der konkret erbrachten ärztlichen Leistung und der Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 GOÄ zu beurteilen. Entscheidend ist insbesondere, ob die gewählte Gebührenposition hinsichtlich Art, Kosten- und Zeitaufwand eine gleichwertige Leistung darstellt.

Auch veröffentlichte Analogbewertungen und Abrechnungsempfehlungen, beispielsweise der Bundesärztekammer, sind nicht rechtsverbindlich. Sie können jedoch eine wichtige Orientierung für die gebührenrechtliche Praxis bieten.

Daher gilt: Die in diesem Beitrag aufgeführten Analogien sollen als fachliche Orientierung und praktische Empfehlung dienen. Sie ersetzen nicht die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls und begründen keinen Anspruch darauf, dass eine bestimmte Analogabrechnung von einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle anerkannt oder erstattet wird.

Kurz gesagt: Eine empfohlene Analogziffer ist nicht automatisch eine rechtlich verbindliche Analogziffer. Maßgeblich bleibt stets die konkrete Leistung und deren Bewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ.



\\\ Autorin: Katja Faude, Geschäftsführerin der abrechenbar GmbH, für AÄA | www.abrechenbar.de