Vergütung steigt um zwei Prozent

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat über den Orientierungswert für 2023 entschieden.

 

Zum 1. Januar 2023 steigt der Orientierungswert für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen um zwei Prozent. Das wurde am gestrigen Mittwoch in der dritten Runde der Honoargespräche zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) entschieden. Die Erhöhung entspricht einem Zuwachs von etwa 780 Millionen Euro. Im Durchschnitt bedeutet das für jeden niedergelassenen Arzt rechnerisch 11.000 Euro zusätzlich an Honorar. 

Die Entscheidung wurde gegen das Votum der Ärztevertreter getroffen. Der Vorstand der KBV sprach von einer bitteren Enttäuschung. Ein Plus von zwei Prozent sei viel zu wenig und decke die aktuellen Kosten nicht adäquat ab, insbesondere angesichts des diesjährigen hohen Inflationsdrucks. Der EBA orientiert sich jeweils an der Kostenentwicklung des Vorjahres, deshalb werden die aktuellen Preissteigerungen erst bei den Verhandlungen für den Orientierungswert 2024 im kommenden Jahr berücksichtigt.

Im EBA sitzen jeweils drei Vertreter der KBV und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiische Mitglieder. Derzeit liegt der Orientierungswert bei 11,2662 Cent. Mit der beschlossenen Steigerung um zwei Prozent steigt der Wert auf knapp 11,5 Cent.

 

(Quellen: aerzteblatt.de, aerztezeitung.de, kbv.de)

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