GOÄ-Abrechnung bei Privatpatienten und Selbstzahlern: Unsere Leistungen
Rechnungsprüfung und Rechnungsstellung
Wir prüfen Ihre Abrechnungen gewissenhaft, personalisieren Ihre Rechnungen und übernehmen das kaufmännische Mahnverfahren.
Auszahlung zum vereinbarten Termin
Wir zahlen Ihnen 100 % der Abrechnungssumme innerhalb von 30 Tagen aus – egal, wann Patienten oder Kostenträger bezahlen.
Erstattungsservice
Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit Ihren Patienten und bearbeiten deren Anliegen im Rahmen der Privatabrechnung.
Spezifischer Ziffernvergleich
Wir gleichen Ihre Abrechnung mit den Abrechnungsziffern Ihrer spezifischen Facharztgruppe bundesweit ab und beraten Sie auf Wunsch individuell.
Sofortauszahlung
Auf Wunsch zahlen wir abgerechnete Honorare innerhalb von 72 Stunden an Sie aus - egal, wann Patienten oder Kostenträger bezahlen.
Gerichtliches Mahnverfahren
Zusätzlich zum kaufmännischen Mahnverfahren übernehmen wir auf Wunsch auch das gerichtliche Mahnverfahren für Sie.
Zufriedene Kunden
Ihre Vorteile bei der Privatabrechnung nach GOÄ mit AÄA
Aus Erfahrung effizient
Als Abrechnungsdienstleister stehen wir seit 40 Jahren an der Seite von Ärzten aller Fachrichtungen. Wir kennen uns bestens aus und wissen genau, wie wir Sie effektiv in Ihrem Praxisalltag unterstützen können. Unser ganzes Know-how und unsere Erfahrung setzen wir ein, damit Sie sich auf die Dinge konzentrieren können, die Ihnen wichtig sind.
Erst zufrieden, wenn Sie es sind
Sie werden es schon beim ersten Gespräch feststellen: Wir legen größten Wert auf den persönlichen Kontakt und eine intensive Beratung unserer Kunden. Daher ist es für uns auch selbstverständlich, dass Sie feste Ansprechpartner haben, die jederzeit erreichbar sind. So können wir Sie optimal unterstützen und Ihnen so viel Aufwand wie möglich rund um Ihre Abrechnung abnehmen.
Vertrauen ist gut, AÄA ist besser
Als Teil der Dr. Güldener Gruppe ist AÄA ein starkes Unternehmen, das über eine Liquidität verfügt, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Seit 40 Jahren sorgen eine grundsolide kaufmännische Planung und eine Reihe von Prüfmechanismen dafür, dass unsere Auszahlungen jederzeit gewährleistet sind.
Lohnt sich die Zusammenarbeit mit AÄA? Wir rechnen es für Sie aus!
Unser Sparrechner verrät Ihnen, wie viel Ihre Praxis pro Jahr einsparen kann, wenn wir Ihre Privatabrechnung übernehmen. Sie werden sehen: Die Zusammenarbeit mit AÄA zahlt sich aus.
Endlich Durchblick bei der GOÄ: die "Online-Sprechstunde" von AÄA
Unsere Live-Webinar-Reihe macht Sie fit in der Privatabrechnung. Profitieren Sie vom Expertenwissen unserer Referenten und erhalten Sie fundierte Antworten auf Ihre individuellen Fragen. In zwei Stunden vermitteln wir Ihnen wertvolles Know-how speziell für Ihre Facharztrichtung:
• Grundlagen der Privatliquidation
• Kriterien der Faktorsteigerung
• Wichtigste Ziffern Ihrer Fachrichtung
• Sachkostenabrechnung
• IGeL und Honorarvereinbarung
• Zertifiziert mit 3 CME-Punkten!
Effizient und sicher – unser neues PraxisPortal für die GOÄ-Abrechnung
Noch einfacher, noch schneller: Im PraxisPortal können Sie Abrechnungen mit einem Klick übermitteln, Rechnungen nach Mahnstufen filtern und direkt aus einem Vorgang heraus den zuständigen AÄA-Mitarbeiter kontaktieren.
GOÄ-Abrechnung für Praxisgründer: Sofortauszahlung gratis.
Sie möchten sich mit einer eigenen Praxis niederlassen oder eine bestehende übernehmen? Mit unserem speziellen Gründer-Angebot unterstützen wir Sie dabei und stellen Ihre Liquidität in der Gründungsphase sicher. Nutzen Sie unsere Leistung "Sofortauszahlung" für 6 Monate gratis und nehmen Sie kostenlos an unserer GOÄ-Webinarreihe "Online-Sprechstunde" teil!
Unsere Services bei der GOÄ-Abrechnung – schnell erklärt.
In knapp drei Minuten zeigen wir Ihnen anschaulich, wie wir Sie mit unseren vielfältigen Leistungen im Berufsalltag entlasten. Klicken Sie rein!
Häufige Fragen zur GOÄ-Abrechnung
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern. Derzeit ist eine umfassende Reform (GOÄneu) in Vorbereitung. AÄA begleitet Sie durch den Übergang und wird Ihre Privatabrechnung mit dem Inkrafttreten auch nach der neuen GOÄ übernehmen.
AÄA unterstützt Arztpraxen im kompletten Abrechnungsprozess – von der Prüfung bis zur Auszahlung. Das beinhaltet:
- Rechnungsprüfung und Rechnungsstellung: AÄA prüft Ihre Abrechnungen, personalisiert Ihre Rechnungen und stellt diese Ihren Privatpatienten zu.
- Kaufmännisches und auf Wunsch gerichtliches Mahnverfahren: AÄA behält Ihre offenen Forderungen im Blick – vom ersten Zahlungserinnerungsschreiben bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren.
- Erstattungsservice: AÄA übernimmt die gesamte Patientenkorrespondenz rund um Ihre Privatabrechnung.
- Auszahlung innerhalb von 30 Tagen: Sie erhalten 100 % der Abrechnungssumme – unabhängig davon, wann Ihre Patienten oder Kostenträger tatsächlich zahlen. Auf Wunsch ist eine Sofortauszahlung innerhalb von 72 Stunden möglich.
- Fachgruppenspezifischer Ziffernvergleich: AÄA gleicht Ihre abgerechneten Ziffern mit dem bundesweiten Durchschnitt Ihrer Facharztgruppe ab und berät Sie bei Optimierungspotenzial.
Die Privatabrechnung nach GOÄ ist komplex. Die Umsetzung der Vorgaben u.a. zur Anwendung der Steigerungsfaktoren und zu Begründungspflichten erfordern Genauigkeit und Erfahrung. Die wertvolle Arbeitszeit, die der Arzt oder die Praxismitarbeiter für die Abrechnung aufwenden müssen, fehlt letztlich für die Behandlung der Patienten. Durch feste Auszahlungstermine sorgt die Zusammenarbeit mit einem Abrechnungsdienstleister wie AÄA zudem für planbare Liquidität. Nutzen Sie unseren kostenlosen Sparrechner, um zu sehen, wie viel Ihre Praxis einsparen kann und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Ja, AÄA betreut Ärzte aller Fachrichtungen, darunter:
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Dermatologie
- Gastroenterologie
- Gynäkologie
- HNO-Heilkunde
- Innere Medizin
- Kardiologie
- Kinderwunschzentren
- Kliniken / MVZ
- Neurologie
- Onkologie
- Orthopädie / Unfallchirurgie
- Pädiatrie
- Plastische Chirurgie
- Pneumologie
- Psychotherapie / Psychiatrie
- Radiologie
- Urologie