Häufig gestellte Patientenfragen

Wir helfen Ihnen weiter.

Sie sind Patient und haben Fragen zu einer Arzt- oder Apothekenrechnung? Hier beantworten wir die häufigsten Fragen.

Ärzte

Das ist kein Problem. Nutzen Sie einfach das Kontaktformular am Ende der Seite und wir schicken Ihnen eine Kopie der Rechnung zu.

Bitte geben Sie Ihrem behandelnden Arzt Bescheid – dieser kann uns die korrekten Daten mitteilen. Sobald uns Ihre Daten aus der Praxis bestätigt wurden, erhalten Sie eine korrigierte Rechnung.

Selbstverständlich. Geben Sie dafür bitte alle Rechnungsnummern im Verwendungszweck an (ausgenommen sind Ratenzahlvereinbarungen).

In der Regel schon. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular und teilen Sie uns Beginn und Laufzeit mit – wir schicken Ihnen gerne eine entsprechende Vereinbarung zu.

Lassen Sie uns zur Klärung bitte Ihre vollständige Erstattungsmitteilung zukommen (bitte vermerken Sie die Rechnungsnummer).

Prüfen Sie bitte Ihre Kontoauszüge – falls sich das Datum mit dem Datum der Mahnung überschneidet, werten Sie die Mahnung bitte als gegenstandslos.

Unsere Buchhaltung überweist Ihnen innerhalb von fünf Werktagen automatisch den Differenzbetrag zurück (selbstverständlich ohne Bearbeitungsgebühr).

Nutzen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular und teilen Sie uns mit, was genau Sie benötigen. Wir fordern die Unterlagen gerne für Sie in der Praxis an.

Das ist kein Problem. Nutzen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular – wir verlängern Ihnen gerne das Zahlungsziel (höchstens 2 Wochen nach Fälligkeit).

Handelt es sich um eine IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) oder eine Wunschleistung? Waren Sie in stationärer Behandlung mit Wahlleistungsvereinbarungen? Lassen Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular zukommen – wir klären dies gerne mit der Praxis.

Bitte reichen Sie die Rechnung ein und lassen Sie uns im Anschluss Ihre Erstattungsmitteilung zukommen (bitte vermerken Sie die Rechnungsnummer). Sie bezahlen den Betrag, den Sie erhalten haben, und wir klären den Differenzbetrag mit der Praxis.

Apotheken

Bitte geben Sie Ihrer zuständigen Ambulanz Bescheid – diese wird uns (durch das Rezept) die korrekten Daten mitteilen.

Selbstverständlich. Geben Sie dafür bitte alle Rechnungsnummern im Verwendungszweck an.

Prüfen Sie bitte Ihre Kontoauszüge. Wenn es sich um dieselbe Rechnungsnummer handelt und sich das Datum mit dem Datum der Mahnung überschneidet, werten Sie die Mahnung bitte als gegenstandslos.

Hier handelt es sich um den gesetzlichen Zuzahlungsanteil für Leistungen, die Sie bei einer ambulanten Versorgung im Krankenhaus erhalten haben.

In diesem Fall bezahlen Sie bitte die Rechnung und reichen diese anschließend zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Des Weiteren zeigen Sie die Zuzahlungsbefreiung an Ihrem ambulanten Behandlungsort vor.

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Ärzte

T: 0711 99373-2100

F: 0711 99373-2130

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Apotheken

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