Update 18. Dezember 2025: Der Deutsche Apothekerverband e.V. hat bekanntgegeben, dass die Übergangsregelung bis 31.12.2026 verlängert wurde.
(18. Juli 2025) Die Übergangsfrist zur Chargenübermittlung für verblisterte Arzneimittel, die per E-Rezept verordnet werden, wird bis einschließlich 31. Dezember 2025 verlängert. Die Gremienzustimmung hierfür liegt nun final vor - darüber hat der Deutsche Apothekerverband e.V. am 17. Juli informiert. Das bedeutet, dass anstelle der echten Chargennummer auch weiterhin das Wort "STELLEN" in den Abgabedatensatz eingetragen werden kann.
Eigentlich ist die Chargenübermittlung beim E-Rezept Pflicht - das ist in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung geregelt. Weil diese jedoch beim Blistern von Arzneimitteln technisch nicht möglich war, gab es eine Friedenspflicht bis 30. Juni 2025 - die jetzt um ein halbes Jahr verlängert wurde, weil die technischen Hürden weiterhin bestehen.