Corona-Impfstoffe: Neue Abrechnungsziffern

Ab 1. Oktober 2022 gibt es neue Abrechnungspositionen für COVID-19-Auffrischimpfungen.


Ab 1. Oktober 2022 gibt es eigene Pseudo-Gebührenordnungspositionen für Auffrischimpfungen mit COVID-19-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna, die an die Omikronvarianten angepasst sind. Für die Abrechnung eines der bivalenten Impfstoffe von Biontech/Pfizer – BA.1 oder BA.4-5 – gilt die Pseudonummer 88337; den Moderna-Impfstoff rechnen Praxen mit Position 88338 ab. Die Nummern werden mit den bekannten Suffixen R, X und K gekennzeichnet.

Die Zulassung der Impfstoffe, die an die Virusvarianten BA.1 und BA.4/BA.5 angepasst sind, erfolgte Anfang September. Die Impfstoffe können von den Praxen wöchentlich geordert werden.

Alle anderen Impfstoffe sind laut KBV weiterhin verfügbar und werden mit den bekannten Pseudonummern abgerechnet. Die Vergütung beträgt unabhängig vom Impfstoff 28 Euro.


(Quelle: kbv.de)

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