Der elektronische Arztausweis: Was er kann, wer ihn braucht.

Der eArztausweis wird für die ärztliche Berufsausübung immer wichtiger.

 

Ob Videosprechstunden, elektronische Gesundheitskarte oder DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) – das Gesundheitswesen wird immer digitaler. In diesem Jahr stehen mehrere Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) vor der flächendeckenden Umsetzung. Bereits zum 1. Juli hat beispielsweise die Einführungsphase des E-Rezeptes begonnen, welches zu Beginn des nächsten Jahres deutschlandweit für Apotheken und Praxen verpflichtend sein wird. Und weitere Termine stehen an: Am 1. Oktober startet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Krankschreibungen werden ab diesem Zeitpunkt digital an die Krankenkassen übermittelt. Praxen, die nicht rechtzeitig über die technischen Voraussetzungen verfügen, können aber noch bis Ende des Jahres das alte Verfahren mit dem „gelben Schein“ (Muster 1) nutzen.

Der Zugriff auf die Anwendungen der TI und die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfordert einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Damit soll sichergestellt werden, dass nur Berechtigte durch eine virtuelle Identitätsprüfung den Zugang auf sensible Gesundheitsdaten erhalten. Der Arztausweis in elektronischer Form wird somit immer mehr zum wichtigen Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung.

Was ist der eArztausweis?

Der elektronische Arztausweis (eArztausweis) ist der Heilberufsausweis im Scheckkartenformat mit personenbezogenem Chip statt in der herkömmlichen Papierform. Er ermöglicht seinem Inhaber, sich in der digitalen Welt – besonders innerhalb der TI – als Arzt bzw. Ärztin auszuweisen und digitale Anwendungen zu nutzen. Im Vergleich zu anderen elektronischen Heilberufsausweisen, wie etwa für Apotheker oder Psychotherapeuten, verfügt der eArztausweis über die umfassendsten Zugriffsrechte. So können beispielsweise Verordnungen per eRezept ausgestellt und Medikationspläne unterzeichnet werden.

Welche Funktionen hat der eArztausweis?

Der eArztausweis besitzt neben seiner klassischen Funktion als Sichtausweis noch weitere wichtige Funktionen:

  • Sichtausweis: Wie auch sein Vorgänger aus Papier dient der elektronische Arztausweis in Kombination mit dem amtlichen Lichtausweis als Sichtausweis, um beispielsweise in Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente zu kaufen.
  • Signatur: Der Inhaber kann eine elektronische Unterschrift erstellen: die „qualifizierte elektronische Signatur“ (GES). Diese gilt als die sicherste der digitalen Signaturen und ist in allen EU-Mitgliedsstaaten ebenso rechtlich bindend wie eine handschriftliche Signatur. Mittels einer selbst vergebenen PIN wird die Signatur ausgelöst. Zukünftig können auf diese Weise beispielsweise Arztbriefe, E-Rezepte, Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unterschrieben werden.
  • Authentifizierung: Ärzte können sich mit dem eArztausweis digital identifizieren und mit der Eigenschaft „Arzt“ ausweisen. Damit erhalten sie Zugang zu wichtigen Anwendungen und Plattformen wie der Telematikinfrastruktur, aber auch zu Portalen von Kammern oder Arztnetzen. 
  • Vertraulichkeit: Der eArztausweis soll das Datenschutz- und Sicherheitsniveau der digitalen und vertraulichen Daten erhöhen, da medizinische Daten damit sicher ver- und entschlüsselt werden. 
  • eGK-Zugriff: Der Inhaber erhält Zugriff auf Patientendaten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind, z. B. Notfalldaten und den elektronischen Medikationsplan. 
Wie kann AÄA Sie unterstützen?

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter mit großen Schritten voran und bringt Innovationen wie den eArztausweis mit sich. Der Praxisalltag wird sich dadurch in den kommenden Jahren entscheidend verändern. AÄA steht Ihnen jederzeit als zuverlässiger und innovativer Abrechnungs- und Servicepartner mit jahrezehntelanger Erfahrung im Gesundheitswesen zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! 

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