Patienten können von Ärzten verlangen, Einblick in die Behandlungsunterlagen zu erhalten und eine Kopie davon zu bekommen. Dafür mussten sie bisher die Kosten für den Aufwand des Arztes tragen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) als oberstes Gericht der EU hat jetzt entschieden, dass die erste Kopie der Unterlagen kostenlos sein muss.
Anlass für die Entscheidung war ein Fall aus Deutschland, bei dem ein Mann eine kostenlose Kopie seiner Patientenakte von seiner Zahnärztin verlangte – und jetzt Recht bekam. Der EuGH entschied für die gesamte EU, dass seine Forderung durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt sei. Patienten hätten grundsätzlich das Recht auf eine Kopie ihrer medizinischen Akte – ohne Begründung und auch wenn das für den Arzt Zeit und Aufwand bedeutet. Für die praktische Wirksamkeit des Auskunftsrechts der DSGVO müssten die wirtschaftlichen Interessen der Behandler zurückstehen.
Quelle: tagesschau.de