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GOÄ-Ziffer 28: Krebsvorsorge bei Männern

4 Minuten Lesezeit
Die Vorsorgeuntersuchung nach GOÄ 28 ist für die frühzeitige Entdeckung und Behandlung von Krebs enorm wichtig. Welche zusätzlichen GOÄ-Ziffern lassen sich ggf. in Kombination mit der Nr. 28 abrechnen und welche sind ausgeschlossen?

    Honorar und Definition der GOÄ 28

    Die Abrechnung der Krebsvorsorgeuntersuchung bei Männern erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 28: „Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl, einschließlich Beratung“

    1,0-fach: 16,32€
    2,3-fach: 37,54€
    3,5-fach: 57,12€

    Krebsfrüherkennung beim Mann: Richtlinien und medizinische Bedeutung

    Zur Früherkennung von Krebserkrankungen sind Vorsorgeuntersuchungen von unschätzbarem Wert. Doch nehmen laut Robert-Koch-Institut nur 40 % der männlichen Bevölkerung in Deutschland die Möglichkeit einer solchen Untersuchung wahr; bei den Frauen sind es immerhin mehr als die Hälfte. 

    Neben Prostatakrebs, Hodenkrebs und Darmkrebs lassen sich auch gutartige Prostataadenome bei der Krebsvorsorge entdecken und dann entsprechend frühzeitig behandeln. 

    Nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben Männer ab dem 45. Lebensjahr den Anspruch auf jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen der Prostata und des äußeren Genitales, ab 50 Jahren auch auf Darmkrebserkrankungen. Private Krankenversicherungen lehnen ihre Vertragsbedingungen häufig an die gesetzlichen Vorgaben an. Doch kann es auch Abweichungen hiervon geben, deshalb empfiehlt sich zwecks Rechnungserstattung eine vorherige Prüfung insbesondere bei jüngeren Patienten.

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    Leistungsinhalte von GOÄ 28

    Bei der GOÄ-Nummer 28 handelt es sich um eine Komplexleistung in der Gebührenordnung, in der mehrere ärztliche Einzelleistungen zusammengefasst sind. Aus diesem Grund lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen, welche zusätzlichen GOÄ-Ziffern ggf. in Kombination abgerechnet werden dürfen oder welche daneben ausgeschlossen sind.

    Zu den obligaten Leistungsinhalten zählen:

    1. klinische Untersuchung des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitale und der Haut
    2. Erhebung der Anamnese
    3. Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten
    4. Untersuchung auf Blut im Stuhl
    5. Beratung.

    Um die Gebühr für die GOÄ-Ziffer 28 abrechnen zu können, müssen sämtliche der genannten Leistungsinhalte erbracht worden sein. Die „Untersuchung auf Blut im Stuhl“ bezieht sich auf die mittlerweile veraltete Methode des Guajak-Tests, die von den heute verwendeten immunologischen Stuhltests abgelöst wurden. Letztere sind neben der GOÄ-Nr. 28 ggf. zusätzlich berechnungsfähig.

    Abrechnungs-Checkliste für GOÄ 28

    Die folgende Checkliste soll Ihnen bei der Entscheidung für korrekte Leistungsziffernkombinationen helfen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in der Tabelle als „kombinierbar“ aufgeführten Leistungen um im Zusammenhang mit Krebsvorsorgeuntersuchungen häufig vorkommende Leistungs- bzw. Abrechnungskombinationen handelt.  Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    GOÄ-Nr.LeistungNr. 28 kombinierbar?
    JA
    NEIN
    1Beratung – auch mittels Fernsprecher x
    3Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher x
    4Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Krankenx 
    5Symptombezogene Untersuchung x
    6Vollständige Untersuchung mind. eines Organsystems (u. a. Nieren- u. ableitende Harnwege) x
    7Vollständige Untersuchung mind. eines Organsystems (u. a. Bauchorgane) x
    11Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata x
    29Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen – einschl. Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinisch orientierender Beratungx 
    34Erörterung (Dauer mind. 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohlichen Erkrankung – ggf. einschl. Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschl. Beratung – ggf. unter Einbeziehung von Bezugsperson(en)xNicht neben Nr. 4 berechnungs-fähig!
    3500/3650Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung x
    250Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Venex 
    297Entnahme und ggf. Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung – ggf. einschl. Fixierungx 
    298Entnahme und ggf. Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – ggf. einschl. Fixierungx 
    Labor-leistungenAbschnitt M I GOÄ -Praxislabor: u. a. Urinsediment (Nr. 3531), Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments – einschl. morphologischer Beurteilung der Erythrozyten (Nr. 3532)x (Ausnahme: Nrn. 3500, 3511)Nr. 3531 nicht neben Nr. 3532 berechnungs-fähig!
     Abschnitt M II GOÄ – Basislabor: u. a. Kleines Blutbild (Nr. 3550)x, bei persönlicher Leistungserbringung oder bei Durchführung in Laborgemeinschaften oder in von Ärzten ohne eigene Liquidations-Berechtigung geleiteten Krankenhauslabors 
     Abschnitte M III/IV GOÄ – Speziallabor: u. a. PSA (Nr. 3908.H3), Immunologische Stuhltests (Nr. A3734 – Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl, Nr. A3735 – Immunologischer Stuhltest auf okkultes Blut (iFOBT), quantitativ, Nr. A3736 – Immunologischer Stuhltest auf okkultes Blut (iFOBT), qualitativ)x - bei persönlicher Leistungserbringung und fachlicher Qualifikation
    (Ausnahme: Nrn. 3650, 3652)
     
     
    Sonographiez. B. Nr. 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs), Nr. 420 x 

    Abrechnungshinweis zu GOÄ 28

    Beachten Sie, dass mit den Gebühren für die GOÄ-Nummern 28, 297 und 298 die Kosten ausdrücklich abgegolten sind. Dies gilt auch beim Erbringen von Laboratoriumsuntersuchungen.
     

    \\\ Autorin: Gerda-Marie Wittschier - Beratung im Gesundheitswesen (Erftstadt) für AÄA

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