Präexpositionsprophylaxe: Neue Abrechnungsposition

Für die Präexpositionsprophylaxe einer COVID-19-Erkrankung mit monoklonalen Antikörpern gibt es ab 1. Januar eine Gebührenordnungsposition im EBM.

 

GKV-Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit monoklonalen Antikörpern zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP) einer COVID-19-Erkrankung. Dies gilt zunächst bis zum 7. April 2023. Die Kosten für die COVID-19–PrEP lassen sich ab 1. Januar 2023 mit der neuen Gebührenordnungsposition 01940 abrechnen, die mit 163 Punkten (18,73 Euro) bewertet ist. Sie umfasst die Prüfung der Indikation sowie die Aufklärung und die Beratung. Die Verabreichung der intramuskulären Injektionen ist fakultativer Inhalt für den Fall, dass bei dem Patienten nach erfolgter Beratung keine COVID-19-PrEP durchgeführt wird.

Mehr Informationen gibt es auf der Website der KBV

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