Privatabrechnung macht ein Viertel der Einnahmen aus

Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, wie sich die Einnahmen der Arztpraxen in Deutschland zusammensetzen.


Die Arztpraxen in Deutschland haben im Jahr 2019 25,9 Prozent ihrer Einnahmen durch die Privatabrechnung erzielt. 71,2 Prozent stammen aus der Kassenabrechnung, 2,9 Prozent aus sonstigen selbständigen ärztlichen Tätigkeiten. Das hat das Statistische Bundesamt in einer Erhebung für 2019 ermittelt. Im Vergleich zu 2015, dem letztmaligen Berichtsjahr, sind die Anteile damit fast gleich geblieben. Zu den Arztpraxen zählen dabei sowohl allgemeinmedizinische Praxen als auch Facharztpraxen, etwa Praxen der Fachgebiete Innere Medizin oder Orthopädie. 

Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis lagen 2019 bei 602 000 Euro. Demgegenüber standen Aufwendungen von durchschnittlich je 306 000 Euro. Aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen ergibt sich der Reinertrag von 296 000 Euro. Dieser ist allerdings nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen. Denn Aufwendungen zum Beispiel für Praxisübernahmen, Aufwendungen für die Alters- und Krankenversicherung oder Beiträge zu Versorgungseinrichtungen sind hierbei nicht eingerechnet. Je nach Fachrichtung variieren die Reinerträge deutlich. Für allgemeinmedizinische Praxen lag der durchschnittliche Reinertrag beispielsweise bei 252 000 Euro.

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