Vertragsärzte können Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese für bis zu fünf Kalendertage krankschreiben. Voraussetzung: Der Patient muss in der Arztpraxis bereits persönlich bekannt sein und keine schweren Symptome aufweisen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die telefonsiche Krankschreibung ab dem 7. Dezember 2023 dauerhaft erlaubt. Dies gilt jedoch nur für die AU-Erstbescheinigung – für eine Folgebescheinigung muss der Patient persönlich in die Praxis kommen. Falls die Erstbescheinigung bei einem Praxisbesuch ausgestellt wurde, ist die Folgebescheinigung hingegen auch bei telefonischer Feststellung möglich. Und: Einen Anspruch auf die Krankschreibung per Telefon hat der Patient nicht.
Die Entscheidung soll die Praxisteams dauerhaft entlasten und fiel nicht zuletzt aufgrund der großen Infektionswelle, die derzeit in Deutschland zu beobachten ist.