Telematikinfrastruktur – das digitale Gesundheitsnetz für Deutschland

Ob Post, Fax oder E-Mail – die Kommunikation zwischen Akteuren im Gesundheitswesen stellt häufig keinen sicheren Weg für sensible Gesundheitsdaten dar und führt oftmals zu zeitlichen Verzögerungen.

Eine Lösung bietet die Telematikinfrastruktur (TI): eine digitale Plattform, die alle Akteure im Gesundheitswesen miteinander vernetzt und gewährleistet, dass ein sektoren- und systemübergreifender Informationsaustausch sicher stattfinden kann. Der Begriff „Telematikinfrastruktur“ setzt sich dabei aus den Wörtern „Telekommunikation“ und „Informatik“ zusammen.  Ziel der TI ist es, dass die gesamte digitale Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen, Psychotherapeuten und weitere Akteuren darüber stattfindet. Die voneinander isolierten Insellösungen der medizinischen Versorgungsbereiche werden miteinander vernetzt und ein wertvoller Informationsaustausch aller Beteiligten wird schnell und einfach ermöglicht. Die Sicherheit der Daten hat dabei oberste Priorität, denn medizinische Daten von Patienten sind hochsensibel und müssen besonders geschützt werden. Die TI ist ein geschlossenes Netzwerk, zu dem nur registrierte Berechtigte mit einem Praxisausweis oder elektronischen Heilberufsausweis Zugriff erhalten. Weitere Informationssicherheitsmechanismen werden eingesetzt, um eine völlige Konformität mit der EU-Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen. So werden alle Daten sicher durch ein kryptografisches Verfahren sicher verschlüsselt. Dies wird regelmäßig vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kontrolliert und auf den neusten Standard angepasst.

Im Jahr 2005 wurde mit der Entwicklung der TI begonnen. Verantwortlich für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung sind die gematik GmbH, dessen Gesellschafter das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie Spitzenverbände (u. a. KBV, Bundesärztekammer, Deutsche Apothekenverband etc.) sind. 


Verpflichtende und freiwillige Anwendungen

Die TI bringt durch ihre verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten sowohl Versicherte als auch Leistungserbringern Vorteile. Dabei kann zwischen verpflichtenden und freiwilligen Anwendungen unterschieden werden. Für alle Mitglieder der gesetzlichen als auch privaten Krankenkassen sind bestimmte Anwendungen verpflichtend. Dazu gehören:

•    Online-Abgleich der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
•    eVerordnung (Elektronische Empfang und Einlösen einer Verordnung mit der Karte)
•    Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite

Durch das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) werden über die eGK nicht nur Versicherungsdaten der Patienten ausgelesen, sondern wird auch in Echtzeit die Gültigkeit und der Versicherungsstatus des Patienten geprüft. Der behandelnde Arzt hat somit die Sicherheit, dass die Patientendaten aktuell sind und die erbrachten Leistungen abgerechnet werden können. 

Das Hinterlegen von Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, die elektronische Patientenakte oder eine versichertenbezogene Arzneimitteldokumentation sind freiwillige Anwendungen. Der Patient alleine entscheidet darüber, ob diese Anwendungen genutzt werden sollen oder nicht. Nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung können entsprechende Informationen hinterlegt werden. Stimmt der Versicherte beispielsweise einem elektronischen Medikationsplan zu, können alle Medikations-, Arzneimittelverordnungs- und Therapievorschlagsdaten für den Patienten dokumentiert werden. Sowohl der behandelnde Arzt als auch der Apotheker erhält einen vollständigen Überblick, welche Medikamente aktuell eingenommen werden und das Risiko einer Fehl- oder Doppelverordnung wird neutralisiert. Bei der Speicherung von Notfalldaten können relevante Informationen wie Allergien oder chronische Erkrankungen auf der Gesundheitskarte hinterlegt werden. Ärzte erhalten dadurch beispielsweise in einer Notsituation Zugriff auf relevante Patientendaten und können sich einen Überblick zu möglichen Vorerkrankungen und medizinischen Zusammenhängen verschaffen. Darüber hinaus kann der Patient auf der elektronischen Gesundheitskarte persönliche Erklärungen wie Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht speichern. 
 

Was bisher geschah…

Seit mehreren Jahren sind Praxen und Krankenhäuser mit Kartenterminals und Versicherte mit elektronischen Gesundheitskarten ausgestattet. Im Jahr 2019 wurde als erste Anwendung das VSDM für Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte, die an der Versorgung gesetzlich Versicherter teilnehmen, verpflichtend. Das Prüfen und Aktualisieren der Versichertenstammdaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertenstatus) gehört bereits zum Praxisalltag. Seit 2020 sind auch nicht VSDM-pflichtige Arztgruppen zur Anbindung an die TI verpflichtet. Die grundlegende, bundesweite Vernetzung des Gesundheitswesens ist somit gegeben. Das sichere Kommunikationsnetzwerk erleichtert den Informationsaustausch zwischen Ärzten, Zahnärzte, Psychotherapeuten und anderer Akteure im Gesundheitswesen. Die Versorgung der Patienten wird dadurch deutlich unterstützt, da medizinisch relevante Daten transparenter für behandelnde Ärzte werden – und das sektorenübergreifend. 

Die TI wird nach und nach weitere digitale Anwendungen ermöglichen, um Arbeitsprozesse weniger komplex zu gestalten und papiergebundene Vorgänge zu digitalisieren. So müssen ab dem 01. Oktober 2021 von den Ärzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden. Die Weiterleitung der AU erfolgt innerhalb der TI. Im ersten Schritt bekommen die Patienten weiterhin einen Papierausdruck für sich und ihren Arbeitsgeber mit. Ab dem 01. Juli 2022 erfolgt die Übermittlung der Daten von den Krankenkassen an den Arbeitgeber ebenfalls digital über die TI. 

 

Ausblick: Telematikinfrastruktur 2.0

Die zunehmende Digitalisierung führt auch im Gesundheitswesen zu einem dynamischen Wandel. Als 2005 die grundlegende Basis für die TI festgelegt wurde, gab es viele innovative Technologien wie Cloudlösungen oder die flächendeckende Nutzung von Smartphones noch nicht. Neue Entwicklungen – in der Technologie, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft – ergeben neue Rahmenbedingungen und Anforderungen, die grundlegende Anpassungen der TI notwendig machen, um zukunftsgerichtet zu bleiben. Hierfür wurde 2020 ein neues Konzept entwickelt: TI 2.0 – die Arena für digitale Medizin. Die neue Architektur soll eine nutzerfreundlichere Bedienung bei reduzierter Komplexität und niedrigeren Kosten ermöglichen. Dabei stehen sechs Säulen im Mittelpunkt: 

1.    Flexibilität und Nutzerfreundlichkeit im Identitätsmanagement
2.    Universelle Erreichbarkeit der Dienste 
3.    Betriebsstabilität und adaptive moderne Sicherheitskonzepte
4.    Intersektorale und internationale Interoperabilität
5.    Datensouveränität bei verteilenden Diensten
6.    Dienst- bzw. anwendungsübergreifende Integration von Daten

Die Umsetzung von TI 2.0 soll schrittweise erfolgen und bis 2025 abgeschlossen sein. Mehr Informationen dazu finden Sie im, von der gematik zur Verfügung gestellten, Whitepaper

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