Die Abrechnung einer Pauschale für aufwändigere Hygiene-Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie wird nicht über den 31. März 2022 hinaus verlängert. Die zuletzt geltende Abrechnungsempfehlung auf Grundlage der Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz (entspricht 4,02 Euro) endet damit. Die Hygienepauschale war zum 9. April 2020 eingeführt worden, die entsprechende Abrechungsempfehlung war seitdem mehrmals verlängert und angepasst worden.
Quelle: AAA Abrechnung aktuell