Die Gesamteinnahmen niedergelassener Ärzte aus Praxistätigkeit betrugen im Jahr 2020 durchschnittlich 335.000 Euro. Das hat eine Erhebung des "Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung" (Zi) ergeben. Davon entfallen rund 78 Prozent auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Zieht man die Aufwendungen für den Praxisbetrieb – insbesondere die Gehälter des Praxispersonals – ab, ergibt sich ein Jahresüberschuss von 172.000 Euro pro Praxisinhaber bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 45 Wochenstunden. Hiervon müssen u.a. die wirtschaftlichen Risiken des Praxisbetriebs abgesichert und Steuern, Altersvorsorge sowie Kranken- und Pflegeversicherung abgegolten werden. Letztlich bleibt „ein durchschnittliches verfügbares Einkommen von 86.000 Euro“, so das Zi.
Auch die medizinische Versorgung privat Versicherter macht einen Teil des verfügbaren Einkommens aus. Wenn man diesen Anteil umrechnet in Einnahmen aus der GKV, reduziere sich das verfügbare Jahreseinkommen auf 61.000 Euro, so das Zi. Müssten die Praxen auf Einnahmen der privat Versicherten verzichten, sei eine vergleichbar qualifizierte angestellte Tätigkeit im Krankenhaus finanziell attraktiver als die Niederlassung. Für ein widerstandsfähiges und leistungsfähiges Gesundheitswesen müsse deshalb die selbstständige Tätigkeit in den Praxen gefördert werden.
Mehr Informationen auf der Website des Zi