Rede und Antwort: Unser FAQ zum Thema Sicherheit

Sicherheit und Zuverlässigkeit sind die wichtigsten Säulen der Zusammenarbeit – und gleichzeitig Werte, für die AÄA seit über 65 Jahren steht. Die transparente Abrechnung und pünktliche Auszahlung Ihrer Rezepte ist und bleibt unsere oberste Priorität.

 

Kontrolle ist gut. Darüber hinausgehende Vorkehrungen sind besser. 

Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden wir durch Aufsichtsbehörden überwacht und durch externe Wirtschaftsprüfer regelmäßig kontrolliert. Im eigenen Interesse haben wir darüber hinaus umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um unser Unternehmen dauerhaft auf ein belastbares Fundament zu stellen. Dazu gehört auch eine geteilte Geschäftsführung durch drei von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassene Geschäftsführer. Unabhängig voneinander verantwortet jeder Geschäftsführer ein eigenes Ressort, die Kontrolle erfolgt wechselseitig nach dem Vier-Augen-Prinzip. 

Wir geben Ihnen unser Wort: unsere Leitlinien für Ihre Sicherheit.

1. Liquidität durch drei starke Bankpartner

Als Unternehmen der Dr. Güldener Gruppe wird AÄA durch drei starke Kreditinstitute mit Liquidität versorgt. Unser Hauptkreditgeber ist gleichzeitig unsere mittelbare Mehrheitsgesellschafterin, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank).

2. Vierfache Kontrolle

AÄA wird kontinuierlich durch die BaFin sowie die Deutsche Bundesbank überwacht. Zudem überprüfen eine Interne Revision und unabhängige Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der gesetzlichen Regeln und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsprozesse.

3. Konsequente Trennung von Zahlungsströmen für sichere Zahlungen

Der Zahlungsverkehr mit Kunden und Kostenträgern ist streng getrennt von unseren unternehmensbezogenen Finanzen – durch separate Konten und zwei sowohl personell als auch räumlich getrennte Debitoren- und Kreditorenbuchhaltungen. Dadurch sichern wir die rechtzeitige und vertragsgemäße Auszahlungen an unsere Kunden (Voraus- und Restzahlungen).
 

Auf Nummer sicher: Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden (FAQ)

Wer stellt die Liquidität von AÄA bereit und wie hoch ist diese?

Als Unternehmen der Dr. Güldener Gruppe wird unsere Liquidität durch drei starke Kreditinstitute bereitgestellt, mit denen wir schon seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten: die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank), die DZ Bank AG und die HSBC Trinkhaus & Burkhardt AG. Unsere Kreditlinie beläuft sich insgesamt auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag.


Habe ich gegenüber den Banken, die AÄA finanzieren, ein Auskunftsrecht?

Sollten Sie Fragen zu unserer Bonität haben, können Sie sich jederzeit direkt an uns wenden. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Wirtschaftsauskünfte über AÄA bei Drittanbietern einzuholen (z. B. Creditreform).


Wer kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch AÄA?

Als Finanzdienstleister verfügen wir über eine Erlaubnis der BaFin nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Finanzdienstleistungsinstitute durch AÄA wird von der BaFin und der Deutsche Bundesbank im Rahmen der staatlichen Aufsicht fortlaufend überwacht. Die Kontrolle erfolgt durch unsere Interne Revision und externe Wirtschaftsprüfer.


Ist AÄA auf Krisensituationen wie zum Beispiel IT-Ausfälle vorbereitet?

AÄA ist umfangreich auf Notfallszenarien vorbereitet und verfügt über die erforderlichen Datensicherheitskonzepte und Informationssicherheitsmanagementsysteme. Unsere Systeme erfüllen alle relevanten Anforderungen der Bankaufsicht an die IT. Dazu gehören auch Notfallpläne für kritische Prozesse, stets aktuelle Risikoerhebungen und regelmäßige Penetrationstests.


Kann eine Direktauszahlung durch die Kostenträger an mich erfolgen?

Nach unseren Vertragsbedingungen erfolgt keine direkte Auszahlung und aus abrechnungstechnischen Gründen zahlt der Kostenträger an den Abrechnungsdienstleister, da dieser Kenntnis darüber haben muss, welche Zahlungen die Kostenträger auf welche Forderungen leisten. Nur so können Zahlungen sowie Zu- und Absetzungen ordnungsgemäß zugeordnet und verbucht werden.  


Schreibt der Gesetzgeber eine Insolvenzversicherung für AÄA vor?

Ihre Bonität und Liquidität stellt AÄA seit über 65 Jahren unter Beweis. Eine Insolvenzversicherung sieht der Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen vor, z. B. bei Reiseveranstaltern für Pauschalreisen.


Habe ich im Falle eines Insolvenzverfahrens ein Aussonderungsrecht an den Rezeptforderungen?

In einem Insolvenzverfahren haben Sie zunächst das Recht, Ihre Forderungen beim gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter anzumelden. Der Insolvenzverwalter bzw. ggf. ein Gericht  entscheidet unter Berücksichtigung der vertraglichen, tatsächlichen und  insolvenzrechtlichen Regelungen, ob ein Aussonderungsrecht besteht oder ob es sich um eine Masseforderung handelt.


Muss AÄA Treuhand-Kundenkonten führen?

Seit Jahrzehnten führen wir für den Zahlungsverkehr mit unseren Kunden sowie den Kostenträgern separate Konten, die strikt von unseren Verwaltungskonten getrennt sind. Somit stellen wir sicher, dass sich die Zahlungsströme nicht vermischen. Eine gesetzliche Pflicht zur Führung von Treuhand-Kundenkonten besteht für Abrechnungsdienstleister nicht.


Was passiert mit meinem Rezeptforderungen?

Damit unsere Kunden schnell ihr Geld erhalten, leisten wir in der Regel Voraus- und Restzahlungen, obwohl die Begleichung der jeweiligen Rechnungen noch nicht durch die Kostenträger erfolgt ist. Um diese Vorleistung zu ermöglichen, treten unsere Kunden ihre Rezeptforderungen an uns und wir diese an die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank) als Kreditsicherheit für die uns von den uns finanzierenden Banken gewährten Kredite ab.


Wo kann ich die AGB von AÄA einsehen?

Unsere aktuelle Abrechnungsvereinbarung inklusive aller Anlagen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In dieser Vereinbarung ist das Vertragsverhältnis abschließend geregelt. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), wie sie aus anderen Branchen und Bereichen bekannt sind, bestehen nicht. Wenn Sie schon unser Kunde sind, überlassen wir Ihnen auf Anfrage gerne eine Kopie der abgeschlossenen Vereinbarung.


 

Haben Sie darüber hinaus weitere Fragen zu AÄA? Wir sind gerne für Sie da. Melden Sie sich bei uns

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