Der Countdown läuft – auch für Krankenhausapotheken

Einige zentrale Spezifikationen für die Einführung des elektronischen Rezepts sind für Krankenhausapotheken noch nicht geklärt. AÄA gab bei einer Online-Veranstaltung einen Überblick über den aktuellen Stand.


Das elektronische Rezept steht in den Startlöchern: Ab Januar 2022 ist die Anwendung des E-Rezepts für alle Ärzt/innen und Apotheker/innen in Deutschland Pflicht. Die ersten Arztpraxen und Offizinapotheken starteten sogar schon am 1. Juli – in der Region Berlin-Brandenburg und auf freiwilliger Basis. Krankenhausapotheken sind bislang außen vor, denn für sie sind einige zentrale Fragen technischer und prozessualer Art noch unbeantwortet. Das sorgt für Verunsicherung bei den Betroffenen: Wird die Anwendung des E-Rezepts rechtzeitig zum Stichtag problemlos funktionieren? Gelingt es, einen komplett digitalen Abrechnungsprozess umzusetzen – von der Rezeptausstellung bis zur Taxierung?

In zwei Webinaren Ende Mai und Anfang Juli mit über 150 Fachteilnehmer/innen präsentierten Dr. Jochen Pfänder, Geschäftsführer der Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH, sowie verantwortliche AÄA-Mitarbeiter/innen aus Softwareentwicklung und Vertrieb den Status quo beim E-Rezept. Bei der ersten Veranstaltung als Gast dabei: Prof. Dr. Martin J. Hug, Leiter der Apotheke des Universitätsklinikums Freiburg, der aus erster Hand seine Erwartungen und Bedenken schilderte. „Letztlich kommt es darauf an, dass die Rechnungen bezahlt und die Arzneimittelkosten ersetzt werden“, erläuterte er. „Für die Krankenhäuser ist entscheidend, dass gerade die ambulanten Leistungen, die im vergangenen Jahr deutlich zugenommen haben, adäquat vergütet werden. Dafür brauchen wir technische Lösungen.“ Das Damoklesschwert bei der E-Rezept-Einführung sei die unzureichende technische Infrastruktur.

Bindeglied für die reibungslose Abrechnung

Ein Problem bei der ambulanten Rezeptabrechnung, das es zu lösen gilt, ist die bestehende Lücke zwischen KIS bzw. PVS als verordnendem System, der Therapie-Software und der Weiterleitung in die Telematikinfrastruktur. Mit ihrer Software ZytoTax, die speziell für Krankenhausapotheken konzipiert ist, bietet die AÄA eine passgenaue Lösung. „Wir arbeiten seit rund zwei Jahren an ZytoTax und garantieren ein zuverlässiges System pünktlich zur verpflichtenden Einführung des E-Rezepts – vorausgesetzt die gematik klärt die für Krankenhausapotheken noch offenen Punkte“, sagt Dr. Jochen Pfänder. Die AÄA ist mit allen relevanten Akteuren im Gespräch. „Wir haben die gematik in den vergangenen anderthalb Jahren intensiv beraten und sind mit unserer Expertise ein gefragter Gesprächspartner“, berichtet Fabian Maier, Leiter Marketing und Vertrieb. „Wir werden weiterhin Hilfestellung geben, insbesondere hinsichtlich der Abrechnungsunterschiede von Offizin- und Krankenhausapotheken.“ Mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und dem Hessischen Apothekerverband hat die AÄA im vergangenen Jahr zudem ein erfolgreiches E-Rezept-Pilotprojekt begleitet. Um einen reibungslosen digitalen Prozess zu gewährleisten, findet auch ein intensiver Austausch mit den anderen relevanten Softwareanbietern statt. Für die Therapie-Software Cato besteht bereits eine funktionierende Schnittstelle mit ZytoTax; mit Zenzy gibt es derzeit letzte Abstimmungen. „Wir unterstützen gern vor Ort und prüfen individuell, ob und wie das jeweilige System auf die Einführung des E-Rezepts und die durchgängig digitale Abrechnung vorbereitet ist“, erklärt Felix Stiller, AÄA-Vertriebsleiter Krankenhausapotheken. „Je früher sich alle Betroffenen mit dem Thema beschäftigen, umso besser.“

Hinweis: Dieser Artikel ist auch in "Klinik Einkauf" erschienen.

 

(Bild: © dowell / Getty Images)

Ärzte

T: 0711 99373-2100

F: 0711 99373-2130

kundenservice@apotheken-aerzte.de
Apotheken

T: 0711 99373-2050

F: 0711 99373-2055

service@apotheken-aerzte.de