Seit dieser Woche können auch die rund neun Millionen privat Krankenversicherten E-Rezepte nutzen und deutschlandweit in allen Apotheken einlösen. Bislang war das den gesetzlich Versicherten vorbehalten.
Weil Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, müssen sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder den in der Arztpraxis ausgedruckten QR-Rezeptcode vorlegen. Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis zuvor mithilfe der Krankenversichertennummer (KVNR) des Privatversicherten ein E-Rezept ausgestellt hat. Die KVNR dürfen private Krankenversicherungen aus rechtlichen Gründen nicht selbstständig anlegen, sondern müssen hierfür das Einverständnis ihrer Kunden einholen, was die privaten Krankenversicherungen als zu bürokratisch kritisieren.
Nach Einlösung und Bezahlung in der Apotheke wird ein Kostenbeleg in der E-Rezept-App oder als Papierausdruck erstellt, der bei der Krankenversicherung zur Kostenerstattung eingereicht werden kann.
Quellen: aerzteblatt.de, abda.de