E-Rezepte abrechnen mit AÄA

Immer mehr Offizinapotheken nutzen und verarbeiten E-Rezepte. Wo liegen bei der Abrechnung die Unterschiede im Vergleich zum herkömmlichen Papierrezept?


Seit einigen Monaten nimmt die Anzahl der eingelösten E-Rezepte rasant zu. Laut TI-Dashboard sind es mittlerweile insgesamt über 150.000 und damit fast zehnmal so viele wie noch vor drei Monaten. Ab 1. September 2022 sollen alle Apotheken bundesweit E-Rezepte annehmen und verarbeiten können.

Worauf gilt es zu achten, damit die E-Rezept-Abrechnung über AÄA korrekt abläuft?

AÄA rechnet seit Anfang 2022 die E-Rezepte seiner Kunden ab – reibungslos und zuverlässig wie es bei Papierrezepten seit jeher der Fall ist. Tatsächlich gibt es im E-Rezept-Abrechnungsprozess für die Apotheke lediglich einen großen Unterschied: Das Anliefern der Papierrezepte beim Abrechnungszentrum – und das anschließende Scanning durch AÄA – entfällt. Stattdessen erfolgt die Übermittlung aller E-Rezept-Daten von Anfang an elektronisch über das Warenwirtschaftssystem der Apotheke.

Damit die digitale Datenübertragung funktioniert, muss die entsprechende Schnittstelle innerhalb der Apothekensoftware mit den Zugangsdaten von AÄA aktiviert sein. Kontaktieren Sie bitte den Hersteller, falls dies nicht der Fall sein sollte – dieser trägt dafür Sorge, Ihr Warenwirtschaftssystem „E-Rezept-ready“ zu machen. Bei Fragen zur Schnittstelle und den Zugangsdaten können Sie sich auch gern an unseren Kundenservice wenden. Wir stehen mit relevanten Apothekensoftwareanbietern in Kontakt und können Sie beim Start mit dem E-Rezept unterstützen. 

Der Vorteil der E-Rezept-Abrechnung liegt auf der Hand: Weil die Datenerzeugung und -übermittlung digital über die Warenwirtschaft laufen, entfällt das Handling von Papierrezepten. Der weitere Prozess bleibt jedoch grundsätzlich gleich: Wir prüfen für Sie die eingereichten Rezepte auf Abrechenbarkeit und informieren Sie über mögliche Fehler, damit Sie Absetzungen vermeiden können. Bitte beachten Sie, dass nur die Apotheke mit ihrem Warenwirtschaftssystem mögliche Fehler in den Abgabedaten korrigieren kann. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, z.B. hinsichtlich der Gültigkeitsdauer des Rezepts, sind bei E- und Papierrezept identisch.
 

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