Hilfstaxe: Schiedsstelle beschließt höhere Arbeitspreise

Seit 17. Oktober gilt ein einheitlicher Herstellungszuschlag in Höhe von 100 Euro für die Herstellung zytostatikahaltiger parenteraler Zubereitungen, parenteraler Lösungen mit monoklonalen Antikörpern und parentaler Calcium- und Natriumfolinatlösungen.

 

Die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und Arzneimittelabrechnung hat am 14. Oktober 2022 einen einheitlichen Herstellungszuschlag in Höhe von 100 Euro beschlossen. Das hat der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) in einem Informationsschreiben an die Apothekenrechenzentren mitgeteilt. Der Zuschlag bezieht sich auf die Herstellung zytostatikahaltiger parenteraler Zubereitungen, parenteraler Lösungen mit monoklonalen Antikörpern und parenteraler Calcium- und Natriumfolinatlösungen. Die neuen Arbeitspreise gelten ab dem 17. Oktober 2022.

Der DAV konnte die von ihm geforderte Höhe des Arbeitspreises zwar nicht durchsetzen, jedoch eine Absenkung wie vom GKV-Spitzenverband gefordert verhindern. Außerdem seien die Schiedsrichter seiner Forderung gefolgt, den Arbeitspreis für die genannten parenteralen Zubereitungen zu vereinheitlichen, teilte der DAV mit. 

Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, den Schiedsspruch zu beklagen. Weil eine Klage jedoch keine aufschiebende Wirkung hat, sind die neuen Arbeitspreise zum 17. Oktober 2022 in Kraft getreten.

 

Hinweis für ZytoTax-Kunden
Der höhere Wert lässt sich in den Arbeitspreisen der Standardverordnung im Feld „Öffentlicher Apothekenpreis“ hinterlegen. Dieser Wert wird dann im Rezept für die Darstellung des Abgabepreises in der Offizinapotheke gewählt.
Ärzte

T: 0711 99373-2100

F: 0711 99373-2130

kundenservice@apotheken-aerzte.de
Apotheken

T: 0711 99373-2050

F: 0711 99373-2055

service@apotheken-aerzte.de