Kostenvoranschlag verpflichtend elektronisch

Ab dem 1. Februar müssen Kostenvoranschläge für Hilfsmittel elektronisch als eKV bei den Kostenträgern eingereicht werden.

 

Wer den Kostenvoranschlag für ein Hilfsmittel per Post oder Fax einreicht, muss damit rechnen, dass die Krankenkasse diesen ab 01. Februar 2023 nicht mehr annimmt. Denn mit dem Schiedsspruch nach § 127 Abs. 9 Satz 2 SGB V vom 19.11.2019 haben sich die unterzeichnenden Parteien verpflichtet, nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten Kostenvoranschläge nur noch elektronisch abzugeben. Was müssen Sie in diesem Zusammenhang über das Einreichen eines Kostenvoranschlags für eine Hilfsmittelversorgung wissen?

Der elektronische Kostenvoranschlag unterscheidet sich inhaltlich nicht vom herkömmlichen Kostenvoranschlag. Lediglich die Art, wie der Kostenvoranschlag an den zuständigen Kostenträger gesendet wird, ist eine andere. Der Kostenvoranschlag wird nicht mehr per Post oder Fax verschickt, sondern als elektronischer Kostenvoranschlag (eKV).

  • Wenn es genehmigungsfrei ist, kann das Rezept direkt abgerechnet werden und es ist kein elektronischer Kostenvoranschlag (eKV) erforderlich.
  • Wenn es genehmigungspflichtig ist, kann es ab sofort nur noch als elektronischer Kostenvoranschlag (eKV) eingereicht werden. Die Übermittlung des Kostenvoranschlags per Post oder Fax an die Krankenkassen ist ab dem 01. Februar 2023 nicht mehr möglich. 

Hinweis: Überprüfen Sie dazu bitte unbedingt die Genehmigungsregelung gemäß Ihrem Hilfsmittelvertrag mit dem jeweiligen Kostenträger!

  • Sie erhalten schneller grünes Licht von der Krankenkasse 
  • Einfaches Zusammenführen aller Kundendaten und Dokumente
  • Übersichtliche Verwaltung aller offenen, genehmigten und teilgenehmigten eKVs

Über 15.000 Leistungserbringer nehmen aktuell über MIP-Hilfsmittel-Management am Verfahren des elektronischen Kostenvoranschlages teil. Medicomp ist ein langjähriger Kooperationspartner der Dr. Güldener Gruppe und deckt als Plattform die meisten Krankenkassen (inkl. aller AOKen) ab. Grundsätzlich bieten sich zwei Verfahrenswege für die Übermittlung der elektronischen Kostenvoranschläge an:

  • Über die Online-Plattform in MIP-Hilfsmittel-Management
  • Direkt aus der lokalen Branchensoftware des Leistungserbringers über die MIP-Hilfsmittel-Management-Schnittstelle

MIP-Hilfsmittel-Management bietet eine zentrale und geschützte Plattform zur verschlüsselten Kommunikation zwischen Kostenträgern wie der AOK und Leistungserbringern und Sie profitieren von günstigen Konditionen.  

Mehr Informationen zum eKV-Prozess mit Medicomp finden Sie hier

Hinweis für AÄA Dr. Güldener-Kunden

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