FAQs: Rechtliche Grundlagen, IGeL, Faktorsteigerungen
Der Faktor kann bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen und 2,5-fachen für technische Leistungen gesteigert werden, wenn dies nachvollziehbar begründet wird.
Der Patient muss vor der Behandlung über anfallende Kosten und Steigerungsfaktoren aufgeklärt werden. Private Krankenversicherungen verlangen detaillierte Begründungen.