FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Praxisgründung

Bereits ab der ersten Privatrechnung lohnt sich ein Abrechnungsdienstleister für Ärzte. Dadurch lassen sich Abrechnungsfehler in der Praxis vermeiden und das Praxisteam gewinnt wertvolle Zeit, die für die Behandlung von Patienten eingesetzt werden kann.

Bei AÄA berechnet sich die Vergütung als prozentualer Anteil Ihrer Abrechnungssumme – ohne versteckte Pauschalen oder Grundgebühren. Was Sie konkret zahlen, hängt von Ihrer Fachrichtung und Ihrem Abrechnungsvolumen ab. Als Praxisgründer profitieren Sie von der kostenlosen Premiumleistung “Sofortauszahlung” in den ersten 6 Monaten. Wie viel Sie im Vergleich zur Selbstabrechnung einsparen, zeigt Ihnen unser Sparrechner in einer Minute – oder wir rechnen es gemeinsam in einem kostenlosen Erstgespräch durch.

Ja, vollständig. Als medizinischer Abrechnungsdienst übernehmen wir die Privatliquidation gegenüber Privatpatienten, PKV-Versicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern.