FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Arzthaftung
Praxisinhaber haften nicht nur für eigene Behandlungsfehler, sondern häufig auch für organisatorische Fehler innerhalb der Praxis. Dazu gehören beispielsweise mangelhafte Dokumentation, Aufklärungsfehler oder Fehler angestellter Ärzte und Praxismitarbeiter.
Eine rechtssichere Dokumentation muss vollständig, nachvollziehbar und zeitnah erfolgen. Besonders wichtig sind dokumentierte Aufklärungsgespräche, Einwilligungen, Diagnosen, Befunde und Therapieentscheidungen. Fehlende Dokumentation kann im Haftungsfall dazu führen, dass Maßnahmen rechtlich als nicht durchgeführt gelten.
Die ärztliche Schweigepflicht darf grundsätzlich nur mit Einwilligung des Patienten aufgehoben werden. Ohne rechtliche Grundlage dürfen Patientendaten nicht weitergegeben werden. Solche rechtlichen Gründe könnten etwa Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz, bei der Ankündigung von Straftaten wie Mord, Hochverrat usw, oder Abrechnungspflichten mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung sein.