Die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung – kurz UV-GOÄ – wurde umfassend überarbeitet. Die Neuerungen treten zum 01. Juli 2026 in Kraft. Sie betreffen insbesondere die Grundleistungen, darüber hinaus gibt es einen neuen Abschnitt für Arthroskopien. Zudem werden die Gebühren um 5 Prozent angehoben.
Sie setzen auf die Unterstützung von AÄA? Als Ihr zuverlässiger Abrechnungspartner möchten wir sicherstellen, dass Sie über alle relevanten Änderungen informiert sind. Beachten Sie daher bitte die folgenden wichtigen Informationen.
Die KBV gibt auf ihrer Website einen Überblick über die Änderungen und stellt die vollständigen Beschlüsse der „Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger“ zum Download bereit.
Was Sie jetzt wissen müssen:
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Rechnungen nur dann zügig und fehlerfrei abrechnen können, wenn Sie alle Neuerungen berücksichtigen und Ihre Rechnungen inhaltlich korrekt sind.
- Beachten Sie, dass durch die Überarbeitung Gebührenziffern entfallen, neu belegt werden oder ganz neu hinzukommen. So ist z.B. die „alte“ Ziffer 2 nicht identisch mit der „neuen“ Ziffer 2.
Wir empfehlen Ihnen, zwei separate Rechnungen zu erstellen: für die Behandlung bis 30.06.2026 und ab 01.07.2026. Für bereits laufende Behandlungsfälle beginnt ab dem 1. Juli formal ein neuer Behandlungsfall.
Melden Sie sich gern bei Fragen - unser Team aus dem Kundenservice steht Ihnen wie gewohnt jederzeit gern mit Rat und Tat zur Seite!