BÄK gibt Hinweise zu höheren Steigerungsfaktoren

Von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums gibt es keine Anzeichen für eine schnelle Umsetzung der GOÄ-Novelle. Deshalb hat die Bundesärztekammer Infomaterial veröffentlicht, um die Unterbewertung von ärztlichen Leistungen auszugleichen.

 

Auf ihrer Website hat die Bundesärztekammer Dokumente zum Download veröffentlicht, die zu abweichenden Honorarvereinbarungen sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren informieren. Außerdem stellt sie ein Anschreiben und ein Faltblatt zum Thema GOÄ-Novellierung zur Verfügung, die sich direkt an die Patientinnen und Patienten richten.

In der zugehörigen Pressemitteilung wird der Bundesgesundheitsminister von der BÄK aufgefordert, die „völlig veraltete GOÄ von Grund auf zu reformieren“. Bis es so weit sei, erhielten ihre Mitglieder Hinweise zur adäquaten Vergütung von zuwendungsintensiven Leistungen. Nur so ließen sich die gravierenden Unterbewertungen zumindest teilweise ausgleichen, so die BÄK.

Die Pressemitteilung der BÄK mit den entsprechenden Dokumenten findet sich auf der Website der BÄK
 



Übrigens: Falls Sie Honorarvereinbarungen nutzen, können Sie unsere hilfreiche Vorlage hier herunterladen.

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