Maßgeschneiderte Abrechnung für Ihre Praxis
Rechnungsprüfung und Rechnungsstellung
Wir prüfen Ihre Abrechnungen gewissenhaft, personalisieren Ihre Rechnungen und übernehmen das kaufmännische Mahnverfahren.
Auszahlung zum vereinbarten Termin
Wir zahlen Ihnen 100 % der Abrechnungssumme innerhalb von 30 Tagen aus – egal, wann Patienten oder Kostenträger bezahlen.
Erstattungsservice
Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit Ihren Patienten und bearbeiten deren Anliegen im Rahmen der Privatabrechnung.
Spezifischer Ziffernvergleich
Wir gleichen Ihre Abrechnung mit den Abrechnungsziffern Ihrer spezifischen Facharztgruppe bundesweit ab und beraten Sie auf Wunsch individuell.
Sofortauszahlung
Auf Wunsch zahlen wir abgerechnete Honorare innerhalb von 72 Stunden an Sie aus - egal, wann Patienten oder Kostenträger bezahlen.
Gerichtliches Mahnverfahren
Zusätzlich zum kaufmännischen Mahnverfahren übernehmen wir auf Wunsch auch das gerichtliche Mahnverfahren für Sie.

Endlich Durchblick bei der Gebührenordnung für Kinderwunschzentren: die "Online-Sprechstunde" von AÄA
Unsere Live-Webinar-Reihe macht Sie fit in der Privatabrechnung. Profitieren Sie vom Expertenwissen unserer Referenten und erhalten Sie fundierte Antworten auf Ihre individuellen Fragen. In zwei Stunden vermitteln wir Ihnen wertvolles Know-how speziell für Kinderwuschzentren:
• Grundlagen der Privatliquidation
• Kriterien der Faktorsteigerung
• Wichtigste Ziffern Ihrer Fachrichtung
• Sachkostenabrechnung
• IGeL und Honorarvereinbarung
• Zertifiziert mit 3 CME-Punkten!
Zufriedene Kunden
Wissenswertes für Kinderwuschzentren
Veranstaltungen und News

TI-Atlas 2023: Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die gematik hat den TI-Atlas 2023 veröffentlicht. Die Nutzung der Telematikinfrastruktur hat laut der Erhebung stark zugenommen.

10 Fragen, die Ärzte sich bei der Existenzgründung stellen sollten (Teil 1)
Der Schritt in die Niederlassung will gut geplant sein - besonders in finanzieller Hinsicht. Worauf Ärzte achten sollten, beantwortet Steuerberater Michael Möller von der Steuerberatungsgesellschaft Thierfeld und Berg.

Gesundheits-Check-up: GOÄ-Ziffer 29 abrechnen
Mit der GOÄ-Nr. 29 wird die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen abgerechnet. Worauf ist dabei zu achten?
Wir sind für Sie da.
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