Abrechnung in der urologischen Praxis – Unsere Leistungen für Sie
Profitieren Sie von unseren hilfreichen Abrechnungs- und Serviceleistungen:
- Spezialisiert auf die GOÄ-Abrechnung in der Urologie – von der Zystoskopie bis zur urodynamischen Diagnostik
- Fachspezifischer Ziffernvergleich: Wir gleichen Ihre Abrechnung mit den Abrechnungsziffern Ihrer spezifischen Facharztgruppe bundesweit ab und beraten Sie auf Wunsch individuell.
- Sofortauszahlung auf Wunsch: Ihr Honorar binnen 72 Stunden – unabhängig vom Zahlungsverhalten der Patienten
- Übernahme des gerichtlichen Mahnverfahrens auf Wunsch
- Transparente Vergütung ohne versteckte Gebühren
- Jederzeit kompetent betreut durch Ihren persönlichen Ansprechpartner
Wir übernehmen Ihre GOÄ-Abrechnung in der Urologie – von der Rechnungsprüfung und -versand über die Honorarauszahlung zum vereinbarten Termin bis zur Übernahme des Mahnverfahrens. So bleibt Ihr Fokus dort, wo er hingehört: bei Ihren Patienten.
Maßgeschneiderte Abrechnung für Ihre Urologie-Praxis
Rechnungsprüfung und Rechnungsstellung
Wir prüfen Ihre Abrechnungen gewissenhaft, personalisieren Ihre Rechnungen und übernehmen das kaufmännische Mahnverfahren.
Auszahlung zum vereinbarten Termin
Wir zahlen Ihnen 100 % der Abrechnungssumme innerhalb von 30 Tagen aus – egal, wann Patienten oder Kostenträger bezahlen.
Erstattungsservice
Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit Ihren Patienten und bearbeiten deren Anliegen im Rahmen der Privatabrechnung.
Spezifischer Ziffernvergleich
Wir gleichen Ihre Abrechnung mit den Abrechnungsziffern Ihrer spezifischen Facharztgruppe bundesweit ab und beraten Sie auf Wunsch individuell.
Sofortauszahlung
Auf Wunsch zahlen wir abgerechnete Honorare innerhalb von 72 Stunden an Sie aus - egal, wann Patienten oder Kostenträger bezahlen.
Gerichtliches Mahnverfahren
Zusätzlich zum kaufmännischen Mahnverfahren übernehmen wir auf Wunsch auch das gerichtliche Mahnverfahren für Sie.
Sie gründen gerade eine Praxis?
Mit unserem Gründerangebot schaffen Sie von Anfang an Sicherheit und Effizienz in Ihrer Privatabrechnung. Informieren Sie sich jetzt über unsere Unterstützung für Praxisgründer.
GOÄ in der Urologie sicher beherrschen: die Online-Sprechstunde von AÄA
Wann sind Zystoskopie und operativer Folgeeingriff nebeneinander abrechenbar? Wie wird die MRT-Fusionsbiopsie korrekt analog bewertet? Wann ist GOÄ 34 neben der Konsultation ansetzbar? Unsere Live-Webinar-Reihe gibt Urologen präzise Antworten auf solche Fragen – praxisnah, verständlich und direkt auf den Alltag in der urologischen Praxis zugeschnitten:
• Grundlagen der Privatliquidation nach GOÄ
• Kriterien der Faktorsteigerung – wann und wie Sie GOÄ-konformsteigern
• Die wichtigsten GOÄ-Ziffern in der Urologie
• Analogbewertung moderner Verfahren nach § 6 Abs. 2 GOÄ
• IGeL-Abrechnung und Honorarvereinbarung in der urologischen Praxis
• Zertifiziert mit 3 CME-Punkten & kostenlose Teilnahme für Kunden!
Zufriedene Kunden
FAQ – Häufige Fragen zur GOÄ-Abrechnung in der Urologie
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) legt fest, welche Leistungen niedergelassene Urologen gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern abrechnen dürfen – mit konkreten Punktzahlen, Einfachsätzen und Steigerungsrahmen. Für die Urologie sind insbesondere die Ziffern aus Abschnitt K (Zystoskopie, urodynamische Untersuchungen, endoskopische Eingriffe) sowie besondere Beratungsziffern relevant.
Im Mittelpunkt stehen die Zystoskopie-Ziffern (GOÄ 1785–1788), die Uroflowmetrie (GOÄ 1792), die Urethradruckprofilmessung (GOÄ 1798) sowie operative Ziffern wie die transurethrale Resektion (GOÄ 1802, 1803). Hinzu kommen Beratungsziffern wie GOÄ 34 bei lebensverändernden Diagnosen. Eine Übersicht mit hilfreichen Abrechnungshinweisen finden Sie in der GOÄ-Broschüre für Urologen von AÄA.
Die urologische Abrechnung ist durch endoskopische Diagnostik, funktionelle Untersuchungen und komplexe Kombinationsregeln geprägt. Ein spezialisiertes Abrechnungszentrum wie AÄA kennt die typischen Lücken in der urologischen Abrechnung, berät kompetent und sorgt für eine planbare, vollständige Honorarauszahlung.
Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Privatrechnungen, dem Honorarvolumen und dem gewählten Leistungspaket. AÄA arbeitet mit vollständig transparenten Gebühren ohne versteckte Nebenkosten. Mit dem Sparrechner können Sie schnell ermitteln, ob sich die Zusammenarbeit für Ihre Praxis rechnet.
Ja. AÄA unterstützt Sie auch bei der Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen – etwa PSA-Screening, andrologische Diagnostik oder reisemedizinische Beratung.
Nach einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch definieren wir gemeinsam das passende Leistungspaket für Ihre Praxis. Ihre Abrechnung übermitteln Sie uns bequem über das komfortable PraxisPortal von AÄA. Wir übernehmen Rechnungsprüfung, Rechnungsstellung, Mahnwesen und auf Wunsch die Sofortauszahlung innerhalb von 72 Stunden. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist jederzeit für Rückfragen erreichbar.
Wir sind für Sie da.
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.
Individuelle Beratung