Zytologische und mikrobiologische Abstriche: GOÄ-Ziffer 298

Teil 2 - Mikrobiologische Abstriche: In unserem Steckbrief zur GOÄ-Ziffer 298 finden Sie alle wichtigen Abrechnungsinfos.

 

Den Steckbrief zur GOÄ-Ziffer 297 (Abrechnung zytologischer Abstrichentnahmen) finden Sie hier.

 

GOÄ-Ziffer 298 – Abrechnung mikrobiologischer Abstrichentnahmen


GOÄ-Nr. 298: „Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung“

Obligater Inhalt der Leistung: Entnahme von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung. 

Fakultativer Inhalt der Leistung: Aufbereitung des Abstrichmaterials, Fixierung des Abstrichmaterials, z. B. in einer Fixierlösung.

Anwendungsbereich: Alle mikrobiologischen Abstrichentnahmen, die an unterschiedlichen Körperstellen durchgeführt werden, z. B. Wunden, Dekubiti, Harnröhre, Analbereich, Vulva, Vagina, Portio, Rachen, Bindehäute, … zur anschließenden mikrobiologischen Untersuchung in der eigenen Praxis oder in einem hierfür beauftragten Labor.

Häufigkeit der Abrechnung: Mehrmals berechnungsfähig, wenn Abstrichentnahmen von unterschiedlichen Körperstellen entnommen werden, z. B. von verschiedenen Wunden oder von den Bindehäuten beidseits, und das dabei gewonnene Untersuchungsmaterial getrennt voneinander fixiert wird. Bei mehrmaligen mikrobiologischen Abstrichentnahmen von derselben Körperstelle, z. B. zwei Entnahmen aus einer Wunde, ist die Ziffer 298 dennoch nur 1x berechnungsfähig.


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Kombination mit Vorsorge-Ziffern: Bei medizinischer Notwendigkeit sind u. a. Kombinationen mit diesen GOÄ-Ziffern möglich:

  • GOÄ-Nr. 23 - „Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit Bestimmung des Geburtstermins – einschließlich Erhebung der Anamnese und Anlegen des Mutterpasses sowie Beratung der Schwangeren über die Mutterschaftsvorsorge, einschließlich Hämoglobinbestimmung“
  • GOÄ-Nr. 24 - „Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf mit Bestimmung des Geburtstermins – einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken“
  • GOÄ-Nr. 27 - „Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten, einschließlich Beratung“. Nur die zytologische Abstrichentnahme zählt zu den Leistungsinhalten der Ziffer 27, so dass eine ggf. erforderliche mikrobiologische Abstrichentnahme daneben berechnungsfähig ist. 
  • GOÄ-Nr. 28 - „Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl, einschließlich Beratung“.

Kombination mit GOÄ-Nr. 297: Ist möglich, wenn von derselben oder einer anderen Körperstelle zusätzlich eine zytologische Abstrichentnahme erfolgt ist. 

Abrechnung von Materialkosten: Nicht möglich, da die Kosten mit der Gebühr für die Leistung abgegolten sind. Hierzu zählen auch die Kosten für das Abstrichinstrument, z. B. Watteträger, sowie die Kosten für die Fixierung, z. B. Objektträger und Fixierlösung. 

Gebührenrahmen und Honorar: 

  • GOÄ-Nr. 298: Faktoren zwischen 1,0 (= 2,33 €) bis max. 3,5 (= 8,16 €) Der Schwellenwert liegt bei Faktor 2,3 (= 5,36 €).
  • GOÄ-Nr. 23: Faktoren zwischen 1,0 (=17,49 €) bis max. 3,5 (=61,20 €) 
  • GOÄ-Nr. 24: Faktoren zwischen 1,0 (=11,66 €) bis max. 3,5 (=40,80 €)
  • GOÄ-Nr. 27: Faktoren zwischen 1,0 (=18,65 €) bis max. 3,5 (=65,28 €)
  • GOÄ-Nr. 28: Faktoren zwischen 1,0 (=16,32 €) bis max. 3,5 (=57,12 €).

Faktorerhöhung: Möglich, z. B. bei schwierigen oder ausgedehnten Abstrichentnahmen. Eine Abrechnung oberhalb der Schwellenwerte ist in der Rechnung zu begründen. 

Hinweis zur Rechnungsstellung: Aus Transparenzgründen wird bei mehrmaliger Abrechnung der GOÄ-Nr. 298 empfohlen, die unterschiedlichen Lokalisationen zu den GOÄ-Nrn. 298 in der Rechnung anzugeben.



Der Steckbrief zur GOÄ-Ziffer 297 (Abrechnung mikrobiologischer Abstrichentnahmen) finden Sie hier.
 

\\\ Autorin: Gerda-Marie Wittschier – Beratung im Gesundheitswesen (Erftstadt) für AÄA.