Vertreiber von wiederverwendbaren endoskopischen Zusatzinstrumenten haben einige ihrer Endoskopieinstrumente auf Einwegprodukte umgestellt. Ein Grund ist unter anderem die neue europaweit geltende Medizinprodukteverordnung, die aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich im Mai 2021 in Kraft treten wird.
Zur Abrechnung dieser Einmalprodukte gibt es nun die drei neuen Kostenpauschalen im EBM. Gleichzeitig wurde die Bewertung der entsprechenden ärztlichen Leistungen wie Koloskopie, Gastroskopie, Bronchoskopie und Urethroskopie sowie der entsprechenden Zuschläge für Polypenentfernung und gegebenenfalls weitere zusätzlich Leistungen abgesenkt, da in diesen Gebührenordnungspositionen die Kosten in der Endoskopie für mehrfach verwendbare Instrumente sowie die Aufbereitungskosten enthalten waren.
Übersicht der neuen Kostenpauschalen
Aufnahme eines Abschnitts 40.9 EBM
40.9 Leistungsbezogene Kostenpauschalen für Hochfrequenzdiathermieschlingen, Probenentnahmezangen, Endo- /Hämoclips inkl. Endo-/Hämo-Clipapplikatoren
40460
Kostenpauschale im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungspositionen 01742, 04515, 04520, 08334, 13260, 13401, 13402, 13423 und 30601 bei Verwendung einer Einmal-Hochfrequenzdiathermieschlinge für eine Polypektomie oder eine Mukosektomie 12,00 €
40461
Kostenpauschale im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungspositionen 01741, 04511 04514, 08311, 09315, 09317, 13400, 13421, 13422, 13430, 13662, 26310 und 26311 bei Verwendung einer Einmal-Probenentnahmezange 8,00 €
40462
Kostenpauschale im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungspositionen 01742, 04511, 13400 und 13423 bei Verwendung eines Clips inkl. Einmal-Endo-/Hämo-Clipapplikator, je Clip 20,80 €
Quelle: www.kbv.de