Ergotherapie-Blankoverordnung ab 1. April möglich

Ärzte und Psychotherapeuten können ab April bei bestimmten Diagnosen eine Blankoverordnung für Ergotherapie ausstellen.

 

Ab 1. April können Ärzte und Psychotherapeuten für die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 eine Blankoverordnung für Ergotherapie ausstellen. Darunter fallen zum Beispiel Gelenkerkrankungen oder leichte Demenz. Der Ergotherapeut kann dann Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung selbst bestimmen und übernimmt zudem die wirtschaftliche Verantwortung.

Die Indikation wird weiterhin zunächst vom Arzt bzw. Psychotherapeuten gestellt. Er entscheidet auch, ob eine Behandlung nötig ist und ob eine Blankoverordnung ausgestellt werden soll, sofern es sich um eine der drei Diagnosegruppen handelt.

Die Blankoverordnung geht auf eine gesetzliche Regelung zurück, nach der Heilmittelverbände und der GKV-Spitzenverband Verträge zur Blankoverordnung abschließen können. Für die Physiotherapie sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.

Bei der KBV finden sich dazu umfassende Informationen für Ärzte


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