Homöopathische Leistungen: Ärztetag fordert Streichung aus GOÄ

Der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz plädiert für eine Streichung der Ziffern für homöopathische Leistungen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Nach längerer Debatte und mit knapper Mehrheit hat der 128. Deutsche Ärztetag, der vom 7. bis 10. Mai 2024 in Mainz stattgefunden hat, die Forderung beschlossen, die GOÄ-Ziffern für homöopathische Leistungen zu streichen. Dabei handelt es sich um die Ziffern 30 (Erhebung der homöopathischen Erstanamnese) und 31 (Homöopathische Folgeanamnese). In dem Beschluss heißt es, dass die Homöopathie-Anwendung nicht mit den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin vereinbar sei und keine erstattungsfähige ärztliche Leistung sein könne. Vor zwei Jahren hatte der Deutsche Ärztetag bereits beschlossen, dass die Ärztekammern künftig keine Weiterbildungen zum Thema Homöopathie anbieten. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) bezeichnete den aktuellen Beschluss als Eingriff in das „Grundrecht auf Berufsfreiheit“ und kündigte an, im Zweifel auch eine juristische Prüfung wegen Verfassungsmäßigkeit in Betracht zu ziehen.

Die privaten Krankenversicherer (PKV), die Homöopathie häufig anbieten, äußerten sich verhalten zu dem Beschluss. Der PKV-Verband unterstützt den beschlossenen Antrag zur Streichung der GOÄ-Ziffern 30 und 31 nicht. „Alle Leistungen, die Ärztinnen und Ärzte erbringen dürfen, sollten in der Gebührenordnung abgebildet werden“, äußerte sich ein Verbandssprecher gegenüber der Ärzte Zeitung. Nach einer Erhebung des PKV-Verbands ist die Ziffer 31 im Jahr 2019 insgesamt 405.979 Mal abgerechnet worden. Das entspricht 0,07 Prozent aller Leistungen. Bei der Ziffer 30 waren es mit 139.882 Abrechnungen und einem Anteil von 0,03 Prozent noch weniger.


Quellen: aerztezeitung.de, pharmazeutische-zeitung.de


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