Psychotherapie: Neue Abrechnungs-Empfehlungen ab 1. Juli 2024

Die neuen Abrechnungsempfehlungen schließen ab Juli 2024 Lücken in der psychotherapeutischen Versorgung von Privatversicherten.

 

Die psychotherapeutische Versorgung für Privatversicherte und Beihilfeempfänger soll sich ab 1. Juli 2024 verbessern. Bundesärztekammer (BÄK), Bundespsychotherapeutenkammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfeträger haben für verschiedene Leistungen analoge Abrechnungsmöglichkeiten beschlossen.

Das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ist veraltet und etablierte Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und die Kurzzeittherapie sind nicht enthalten. Für sie gibt es jetzt eine Abrechnungsempfehlung mit Analogziffern. Für Privatversicherte werde so der Zugang zur Psychotherapie erleichtert, teilte der PKV-Verband mit. Gleichzeitig unterstreiche die große Zahl der erforderlichen Analogbewertungen die dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der GOÄ.

Über die Analogziffer 804 (psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration) lässt sich z.B. künftig die Einbindung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) bei einer psychotherapeutisch-psychiatrischen Indikation abrechnen; für die Erhebung des aktuellen psychischen Befundes ist die Analogziffer 801 (eingehende psychiatrische Untersuchung - gegebenenfalls unter  Einschaltung der Bezugs- und /oder Kontaktperson) anwendbar. Ein Dokument mit allen Abrechnungsempfehlungen lässt sich auf der Seite BÄK herunterladen.

Die Beihilfeträger der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich den Empfehlungen noch nicht angeschlossen.

 

Quellen: pkv.de, aerztezeitung.de, aerzteblatt.de


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