Unzufriedenheit mit Praxisverwaltungssystemen

Nahezu die Hälfte aller Arztpraxen beklagt Probleme mit dem genutzten PVS.

 

Nur jeder vierte niedergelassene Arzt oder Psychotherapeut ist mit seiner Praxisverwaltungssoftware (PVS) zufrieden und würde sie weiterempfehlen. Das hat eine Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ergeben, die im März und April 2024 stattgefunden hat. Fast jeder zweite Nutzer sagte, dass Softwarefehler den Praxisablauf mehrmals pro Woche oder täglich störten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Ursache für Fehler auch außerhalb der eigentlichen Praxissoftware liegen könne, also beim Konnektor oder der gematik, so das KI. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist von den Anbietern unterschiedlich gut umgesetzt, was mitunter für Probleme sorgt.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die rechtlichen Vorgaben für Anbieter von Praxisverwaltungssystemen deutlich verschärfen. So soll ein reibungsloser PVS-Wechsel verbindlich werden und Arztpraxen sollen einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz erhalten, wenn ihnen dadurch Kosten entstehen. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMG vor.

Übrigens: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in einem Dokument die Anforderungen zusammengefasst, die ein PVS erfüllen muss, um Ärzte bestmöglich bei der Nutzung von elektronischen Patientenakten zu unterstützen. Download hier


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