Unter einer Patientenverfügung versteht man die Willenserklärung einer Person für den Fall, dass diese ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Die Verfügung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie beispielsweise ärztliche Heileingriffe und steht oftmals im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Bei der Erstellung einer Patientenverfügung können Sie Ihre Patienten aktiv unterstützen. Beispielsweise in Form eines Beratungsgesprächs, einer Untersuchung oder der Mithilfe beim Ausfüllen des Formulars. Diese Leistungen zählen jedoch zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Das bedeutet, dass Patienten diese Leistungen grundsätzlich selbst zahlen müssen, weil sie nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören.
Wichtig: Die Leistungen können nur von Ärzten erbracht werden.
Nachfolgend haben wir mögliche GOÄ-Ziffern für die Abrechnung der einzelnen Leistungen für Sie zusammengestellt.
GOÄ-Ziffer | Leistungslegende | Faktor 1,0 | Faktor 2,3 | Faktor 3,5 |
34 | Analog 1. Beratungsgespräch über das | 17,49 € | 40,22€ | 61,20 € |
34 | Analog 2. Beratungsgespräch: Mithilfe bei der Erstellung und dem Ausfüllen einer Patientenverfügung, mind. 20 Minuten | 17,49 € | 40,22€ | 61,20 € |
5 | Symptombezogene Untersuchung | 4,66 € | 10,72 € | 16,32 € |
801* | Psychiatrische Untersuchung | 14,57 € | 33,52 € | 51,00 € |
75 | Analog Mithilfe bei der Erstellung und dem Ausfüllen der Patientenverfügung | 7,58 € | 17,43 € | 26,52 € |
80 | Analog Mithilfe bei der Erstellung und dem Ausfüllen der Patientenverfügung (je nach Umfang entweder Nr. 75 oder Nr. 80) | 17,49 € | 40,22 € | 61,20 € |
50 | Hausbesuch auf Wunsch des Patienten | 18,65 € | 42,90 € | 65,28 € |
§ 8 | Wegegeld bei Hausbesuch, je nach Entfernung und Tageszeit | Min. 3,58 € | Max. 25,56 € |
* (bei Zweifeln des Arztes an der Einsichtsfähigkeit)
Merke:
- Die jeweiligen Steigerungsfaktoren sind nach den Vorgaben der GOÄ unter Berücksichtigung von Schwierigkeitsgrad und Zeitumfang der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung zu bestimmen.
- In der Regel wird der Faktor 2,3 für eine durchschnittliche Leistung verwendet.
- Die Bewertung der GOÄ-Ziffer 34 stellt auf eine Gesprächsdauer von 20 Minuten ab.
- Bei der Anwendung des Höchstsatzes von 3,5 umfasst die Ziffer 34 ein Gespräch von ca. 30 Minuten Dauer.
- Wird davon ausgegangen, dass das Beratungsgespräch länger als 30 Minuten dauert, kann vor Beginn des Gesprächs eine Honorarvereinbarung abgeschlossen werden.
Ein Muster für eine Honorarvereinbarung und eine Erklärung über die Inanspruchnahme von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) finden Sie hier.
Quelle: www.aerztekammer-bw.de