Hybrid-DRG: Eine Lösung für mehr Effizienz und Transparenz im Gesundheitswesen?

Mit den Hybrid-DRG gibt es seit 2024 ein neues Vergütungssystem, das ambulante und stationäre Eingriffe nach denselben Regeln abrechnet. Was bedeutet das für Arztpraxen?

Drei Ärzte operieren im Rahmen eines Hybrid-DRG-Eingriffs

 

Mit den Hybrid-DRG gibt es seit 2024 ein neues Vergütungssystem, das ambulante und stationäre Eingriffe nach denselben Regeln abrechnet. Für viele Praxen ist das ein echter Umbruch: Bestimmte Operationen und Behandlungen werden nun pauschal vergütet – unabhängig davon, ob sie in der Praxis oder im Krankenhaus stattfinden.

Doch was bedeutet das konkret? Welche Leistungen fallen unter die neuen Regeln, wie verändert sich der Abrechnungsablauf – und worauf sollten Praxen achten, damit keine Einnahmen verloren gehen? Dieser Artikel dient als Überblick für Praxen – er ersetzt nicht die individuelle Beratung.
 

Hybrid-DRG im Überblick: Einordnung für Ärzte

Die Hybrid-DRG (Hybrid-Diagnosis Related Groups – dt. „diagnosebezogene Fallgruppen“) sind ein neues Vergütungssystem, das ambulante und stationäre Leistungen zusammenführt. Statt für denselben Eingriff unterschiedliche Vergütungen zu haben, gibt es nun eine einheitliche Pauschale – unabhängig vom Behandlungsort.

Ziele des Modells:

  • Ambulantisierung fördern, wo medizinisch möglich
  • Stationäre Kapazitäten entlasten
  • Vergütung transparenter und planbarer machen

Kernpunkte auf einen Blick:

  • Seit 2025 gelten Hybrid-DRG für 22 Leistungsgruppen
  • Fast 600 OPS-Codes sind erfasst – von Hernien-OPs bis Lymphknotenbiopsien
  • Einheitliche Pauschale gilt für Praxis und Klinik
  • Abrechnung erfolgt elektronisch über die KV

💡 Wichtig für Praxen: Gibt es für einen Eingriff eine Hybrid-DRG, darf er nicht mehr nach EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) abgerechnet werden. Die Fallpauschale ist verpflichtend.

Mit dieser Reform können immer mehr Behandlungen, die bisher stationär durchgeführt wurden, ambulant erbracht und nach demselben System abgerechnet werden.


Aktueller Stand und Zeitplan für die Umsetzung

Der Startschuss für die Hybrid-DRG fiel Anfang 2024 mit einem ersten Leistungskatalog. Zum 1. Januar 2025 wurde dieser deutlich erweitert: So können Vertrags- und Klinikärzte 22 Hybrid-DRG abrechnen und es gibt inzwischen 575 OPS-Kodes. Damit können deutlich mehr Eingriffe ambulant und zu einheitlichen Bedingungen abgerechnet werden.

Die beteiligten Institutionen – GKV-Spitzenverband, KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft – haben sich auf ein einheitliches Vergütungsverfahren verständigt. Die Abrechnung erfolgt elektronisch über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Bis 2026 soll der Katalog erneut wachsen und rund 100 weitere Eingriffe umfassen. Gesetzlich ist festgelegt, dass bis 2030 mindestens zwei Millionen bisher stationär durchgeführte Eingriffe in den ambulanten Bereich verlagert werden sollen. Die Zahl der Hybrid-DRG-Leistungen wird in den kommenden Jahren also kontinuierlich steigen.

Kritische Stimmen, vor allem seitens der Deutschen Gesellschaft für Medizin Controlling (DGfM), warnen allerdings, dass die Gesundheitsversorgung durch die Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs nicht günstiger, sondern teurer und komplizierter werden könnte. Diese Bedenken werden bei den weiteren Entwicklungsschritten zu berücksichtigen sein.

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Ein Ärzt lehnt am Fenster und liest neugierig hilfreiche GOÄ-Tipps auf seinem Tablet.

Relevanz für ärztliche Praxen

Die Hybrid-DRG verändern nicht nur die Krankenhauslandschaft, sondern haben direkte Folgen für Praxen, denn diese entscheiden künftig, ob bestimmte Eingriffe ambulant durchgeführt werden können.

Was bedeutet die Hybrid-DRG für Ihre Praxis?

  • Klare Vergütung: Für Leistungen, die im Hybrid-DRG-Katalog aufgeführt sind, entfällt die Wahl zwischen EBM- und DRG-Abrechnung - sie sind verpflichtend nach dem Hybrid-DRG-System abzurechnen.
  • Zusätzliche Erlösmöglichkeiten: Durch die sektorengleiche Vergütung können bestimmte Eingriffe ambulant durchgeführt werden, die bislang stationär erbracht wurden. Praxen, die diese Leistungen anbieten können, profitieren von einer einheitlichen Pauschalvergütung.
  • Herausforderungen: Praxen müssen prüfen, ob ihre Abläufe, Kooperationsverträge und Kalkulationen zu den Pauschalen passen.

Hinweis: Die Hybrid-DRG darf nur von einem beteiligten Arzt abgerechnet werden. Klare Vereinbarungen zur Honorarverteilung sind daher unerlässlich.

 

Auswirkungen auf den Praxisalltag

Mit der Hybrid-DRG ändert sich der Ablauf der Abrechnung spürbar. Zunächst ist der Einsatz einer zertifizierten Grouper-Software erforderlich, um festzustellen, ob ein Eingriff der Hybrid-DRG zugeordnet wird. Erst danach können die Abrechnungsdaten elektronisch an die KV übermittelt werden.

Für Praxen bedeutet das neue Routinen: Die Daten müssen korrekt kodiert, in das Praxisverwaltungssystem übernommen und fristgerecht hochgeladen werden. Seit 2025 können die Abrechnungsdaten jederzeit eingereicht werden, die Auszahlungen erfolgen monatlich.

Die Hybrid-DRG deckt eine Vielzahl von Leistungen ab – von Anästhesie über Laboruntersuchungen bis hin zu Sachkosten und Arzneimitteln. Sprechstundenbedarf kann weiterhin separat abgerechnet werden.

Eine besondere Herausforderung bleibt die Honorarverteilung, wenn mehrere Leistungserbringer beteiligt sind. Da die Pauschale nur einmal pro Fall abgerechnet werden darf, sind klare Absprachen zwischen Operateur und Anästhesist notwendig. Auch die korrekte Kennzeichnung von postoperativen Behandlungen ist entscheidend, damit die Abrechnung nicht beanstandet wird.

 

Chancen und Risiken für Ärzte

Die Hybrid-DRG bietet Praxen neue Möglichkeiten – bringt aber auch wirtschaftliche Unsicherheiten mit sich.

Die Chancen

  • Planbare Vergütung: Für einfache Eingriffe können die Pauschalen höher ausfallen als der bisherige EBM, was zusätzliche Erlöse ermöglicht.
  • Mehr ambulante Leistungen: Praxen, die entsprechend aufgestellt sind, können mehr Eingriffe selbst durchführen und dadurch ihre Auslastung steigern.
  • Bessere Patientenerfahrung: Weniger stationäre Aufenthalte bedeuten kürzere Wartezeiten und eine engere Betreuung durch die Praxis.

Die Risiken

  • Deckungslücken bei hohen Sachkosten: Bei komplexen Operationen mit teuren Implantaten ist die Pauschale möglicherweise nicht kostendeckend.
  • Keine Nachvergütung: Unerwartete Komplikationen oder längere Behandlungszeiten sind in der Pauschale nicht berücksichtigt.
  • Abstimmungsaufwand: Die Verteilung der Pauschale zwischen Operateur und Anästhesist erfordert klare Vereinbarungen, um Konflikte zu vermeiden.

Wir übernehmen die Privatabrechnung und sorgen für spürbare Entlastung. Profitieren Sie von unserer Expertise: Lassen Sie sich unverbindlich beraten und fordern Sie ein Angebot an.

Abrechnung korrekt vorbereiten und strukturieren

Damit die Abrechnung reibungslos funktioniert, braucht es klare Abläufe in der Praxis. Zunächst muss festgelegt werden, wer die Abrechnung übernimmt – Operateur oder Anästhesist. Schließlich darf die Hybrid-DRG pro Fall nur einmal abgerechnet werden.

Wichtig ist außerdem eine korrekte Kodierung: OPS-Codes, Diagnosen, Alter und Geschlecht des Patienten müssen vollständig dokumentiert sein. Erst danach kann die Grouper-Software die richtige Hybrid-DRG ermitteln.

Die Übermittlung der Daten an die KV erfolgt elektronisch und sollte zeitnah geschehen, um Liquidität nicht zu gefährden. Da die Fallpauschale sämtliche mit der Operation verbundenen Leistungen abdeckt, sollten Praxen regelmäßig prüfen, ob alle erbrachten Leistungen korrekt enthalten sind. Auf diese Weise können sie Honorarausfälle vermeiden.

Bitte beachten Sie: Sie können Hybrid-DRG über die Kassenärztlichen Vereinigungen oder direkt mit der Kasse abrechnen. AÄA unterstützt Sie weiterhin bei der korrekten Privatabrechnung nach GOÄ.

 

Abgrenzung zu Privatabrechnungen nach GOÄ

Auch wenn die Hybrid-DRG für GKV-Patienten verpflichtend ist, bleibt die GOÄ für Privatpatienten und Selbstzahler maßgeblich. Leistungen, die ambulant in der Praxis erbracht werden, können weiterhin nach GOÄ abgerechnet werden – inklusive Auslagen und Zuschlägen.

Wichtig ist eine saubere Trennung:

  • Privatpatienten: Weiterhin GOÄ-Abrechnung wie gewohnt
  • GKV-Patienten: Abrechnung nach Hybrid-DRG, wenn eine Pauschale existiert
  • Belegarztfälle: Frühzeitig mit der Klinik klären, wie das Honorar aus der Pauschale verteilt wird

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Privatabrechnungen vollständig sind, damit keine Leistungen untergehen. Ein strukturierter Abrechnungsprozess sorgt für Planungssicherheit und stabile Liquidität – oder übergeben Sie die komplette Privatabrechnung AÄA und entlasten Sie so Ihr Team von zeitaufwendigen Verwaltungsaufgaben.

FAQ: Hybrid-DRG in der Praxis

Muss ich Hybrid-DRG anwenden?

Hybrid-DRG müssen angewendet werden, sobald ein Eingriff im aktuellen Hybrid-DRG-Katalog aufgeführt ist. Eine Abrechnung nach EBM ist dann ausgeschlossen. Praxen sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Leistungen erfasst sind, um korrekte Hybrid-DRG-Abrechnungen sicherzustellen und Rückfragen der KV zu vermeiden.

Wer darf die Hybrid-DRG abrechnen?

Die Hybrid-DRG darf pro Fall nur einmal abgerechnet werden. In der Regel übernimmt dies der Operateur oder – in Absprache – der Anästhesist. Um Missverständnisse zu verhindern, sind klare Vereinbarungen zwischen allen Beteiligten vorab dringend empfehlenswert, insbesondere bei Kooperationen.

Welche Leistungen sind in den Hybrid-DRG enthalten?

Die Pauschale umfasst alle behandlungsbezogenen Kosten: Operation, Anästhesie, Laboruntersuchungen, bildgebende Verfahren, postoperative Überwachung, Medikamente und Sachkosten. Nicht enthalten sind präoperative Leistungen außerhalb der OP-Einrichtung, postoperative Nachsorge sowie der Sprechstundenbedarf, der separat abgerechnet werden kann.

Gilt die Hybrid-DRG-Abrechnung auch für Privatpatienten?

Nein, für Privatpatienten bleibt alles beim Alten: Die Abrechnung erfolgt weiterhin nach GOÄ, inklusive Auslagen und Zuschlägen. Um Honorarausfälle zu vermeiden und ihre Liquidität zuverlässig zu sichern, können Praxen die gesamte Abrechnung an AÄA auslagern. AÄA sorgt dafür, dass die Privatabrechnung professionell und vollständig erfolgt – für maximale Sicherheit und eine reibungslose Praxisorganisation.

Fazit: Effizienz durch klare Strukturen – Sicherheit durch verlässliche Abrechnung

Die Hybrid-DRG bringt Bewegung in die Abrechnung: einheitliche Pauschalen, mehr ambulante Eingriffe und neue Anforderungen an Organisation und Kodierung. Für Praxen eröffnen sich damit Chancen, aber auch neue Herausforderungen, die aktiv gesteuert werden müssen.

Mit unserem Newsletter halten wir Sie über die Entwicklungen bei den Hybrid-DRG auf dem Laufenden und liefern Ihnen wertvolles Know-how rund um die Privatabrechnung. Bei Fragen sind wir gern für Sie da.