Allergien: Epikutantests nach GOÄ abrechnen

GOÄ-Ziffern 380-382: Was niedergelassene Ärzte beachten müssen, wenn sie Epikutantests nach GOÄ abrechnen.

Der Rücken einer Frau, auf dem Pflaster für einen Allergietest aufgeklebt sind.

 

Anwendung und Technik:

Epikutantests, auch als „Hautläppchentests“ bezeichnet, sind Allergietests, bei denen die  Testsubstanzen oberflächlich auf die Haut aufgetragen werden, ohne diese dabei zu perforieren. Hiermit lassen sich Typ-IV-Allergien (Spättyp) nachweisen, z. B. Kontaktallergien. Die Ekzemreaktion kann nach 48, 72 oder ggf. auch erst nach 96 Stunden abgelesen werden. 


GOÄ-Nummern zur Abrechnung von Epikutantests:

Abgerechnet werden die Epikutantests mit den GOÄ-Nummern 380 bis 382, wobei eine Mengenbegrenzung von 100 Tests je Behandlungsfall in der GOÄ vorgegeben ist. 

GOÄ-Nr. 380 – Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall) 
Die Ziffer 380 kann bis zu 30x je Behandlungsfall abgerechnet werden.

1,0fach 1,75 €
2,3fach 4,02 €
3,5fach 6,12 €

 

GOÄ-Nr. 381 – Epikutantest, je Test (31. bis 50. Test je Behandlungsfall)
Die Ziffer 381 kann bis zu 20x je Behandlungsfall abgerechnet werden.

1,0fach 1,17 €
2,3fach 2,68 €
3,5fach 4,08 €

 

GOÄ-Nr. 382 – Epikutantest, je Test (51. bis 100. Test je Behandlungsfall)
Die Ziffer 382 kann bis zu 50x je Behandlungsfall abgerechnet werden.

1,0fach 0,87 €  
2,3fach 2,01 €
3,5fach 3,06 €

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Ein Ärzt lehnt am Fenster und liest neugierig hilfreiche GOÄ-Tipps auf seinem Tablet.


GOÄ: „Mehr als 100 Epikutantests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.“

Mehr als 100 Tests im Behandlungsfall dürfen bei medizinischer Notwendigkeit zwar durchgeführt werden; diese werden jedoch nicht vergütet. 

Die Bestimmungen der GOÄ mit Bezug auf den Behandlungsfall sind bei der Abrechnung der GOÄ-Nrn. 380 – 382 zu beachten. Der Behandlungsfall ist gem. den Allgemeinen Bestimmungen vor dem Abschnitt B 1. GOÄ wie folgt definiert:

„Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.“

Beispiel 1:

03.03. 30x GOÄ-Nr. 380
10.03. 20x GOÄ-Nr. 381
17.03. 50x GOÄ-Nr. 382
24.03. 10 weitere Epikutantests – ohne Vergütung

 

Beispiel 2:

03.03. 30x GOÄ-Nr. 380
10.03. 20x GOÄ-Nr. 381
17.03. 50x GOÄ-Nr. 382
07.04 10x GOÄ-Nr. 380 (neuer Behandlungsfall)

 

Kontrollen oder Leerwerte

Kontrollen oder Leerwerte (z. B. Vaseline) dürfen zusätzlich berechnet werden.


Kosten für Verbrauchsmaterial

Kosten für Verbrauchsmaterial, z. B. Testsubstanzen, Testpflaster sind gemäß den Allgemeinen Bestimmungen vor dem Abschnitt C V. – Impfungen und Testungen 4. mit den Gebühren für die GOÄ-Nummern 380 – 382 abgegolten und können nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Wir übernehmen die Privatabrechnung und sorgen für spürbare Entlastung. Profieren Sie von unserer Expertise: Lassen Sie sich unverbindlich beraten und fordern Sie ein Angebot an.

Nachbeobachtungen am Test-Tag

Für erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Testung dürfen keine zusätzlichen Gebührenpositionen abgerechnet werden. Diese Leistungen sind ebenfalls mit den Gebühren für die Testungen selbst abgegolten. Dahingegen dürfen Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Allergietestung durchgeführt werden, ggf. zusätzlich berechnet werden. Das gilt auch für den Tag des Ablesens der Testergebnisse. Wichtig ist, dass auch hier die Regelungen zum Behandlungsfall, v. a. mit Bezug auf die Abrechnung der GOÄ-Nr. 1 (Beratung – auch mittels Fernsprecher) neben Leistungen aus den Abschnitten C – O GOÄ, beachtet werden müssen. 


Abrechnung von Foto-Patch-Tests 

Anwendung und Technik:

Foto-Patch-Tests, werden auch als „belichtete Läppchentests“ bezeichnet. Zur Anwendung kommen photoallergisch und/oder phototoxische Allergene. 24 Stunden nach der Applikation der Testsubstanzen erfolgt eine standardisierte UVA-Bestrahlung. Auch hier kann die Ekzemreaktion nach 48, 72 oder 96 Stunden abgelesen werden.

GOÄ-Nummer zur Abrechnung von Foto-Patch-Tests:

Für die Abrechnung von Foto-Patch-Tests ist im Gebührenverzeichnis eine eigenständige GOÄ-Ziffer vorgesehen Diese wurde nicht den Leistungsziffern für die Allergietests zugeordnet, sondern im „Abschnitt E VII. -Lichttherapie“ des Gebührenverzeichnisses aufgeführt. Bei der Testdurchführung anfallende Kosten sind auch hier mit der Gebühr für den Allergietest abgegolten, da die Allgemeinen Bestimmungen vor dem Abschnitt E GOÄ deren zusätzliche Berechnung ausdrücklich ausschließt.

GOÄ-Nr. 569 – Photo-Patch-Test (belichteter Läppchentest), bis zu drei Tests je Sitzung, je Test

1,0fach 1,75 €
 1,8fach 3,15 €
2,5fach 4,37 €


Die Ziffer 569 kann bis zu 3x je Sitzung abgerechnet werden. Mehr als 3 Tests je Sitzung werden jedoch nicht vergütet. Eine Begrenzung der Abrechnungshäufigkeit bezogen auf den Behandlungsfall besteht im Gegensatz zu den unbelichteten Läppchentests (Epikutantests) nicht. 

Beispiel:

01.04. 3x GOÄ-Nr. 569
07.04. 3x GOÄ-Nr. 569

 

Hier geht es zum Artikel über Pricktests.

 

\\\ Autorin: Gerda-Marie Wittschier – Beratung im Gesundheitswesen (Erftstadt) für AÄA.

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