Allergien: Pricktests nach GOÄ abrechnen

GOÄ-Ziffern 385-387: Was niedergelassene Ärzte beachten müssen, wenn sie Pricktests nach GOÄ abrechnen.

Für einen Pricktest wird auf den Arm eines Mannes eine Flüssigkeit geträufelt.

 

Anwendung und Technik:

Pricktests, auch als „Hautstichtests“ bezeichnet, sind Allergietests, bei denen die Testsubstanzen in Form von Testlösungen oberflächlich auf die Haut aufgetragen werden. Anschließend wird die Haut mit einem spitzen Instrument, z. B. einer Lanzette an der jeweils entsprechenden Teststelle perforiert. Auf diese Weise können die Allergene tiefer in die Haut eingebracht werden. Hiermit lassen sich Typ-I-Allergien (Soforttyp) nachweisen, z. B. Hausstaubmilben, Pollen, Tierhaare oder Nahrungsmittel. Die Ablesung der Testergebnisse erfolgt frühestens nach ca. 10 Minuten, nachdem zuvor die restlichen ggf. verbliebenen Testsubstanzen von der Haut entfernt wurden. 


GOÄ-Nummern zur Abrechnung von Epikutantests:

Abgerechnet werden die Pricktests mit den GOÄ-Nummern 385 bis 387, wobei eine Mengenbegrenzung von 80 Tests je Behandlungsfall in der GOÄ vorgegeben ist. 

GOÄ-Nr. 385 – Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall) 
Die Ziffer 385 kann bis zu 20x je Behandlungsfall abgerechnet werden.

1,0fach 2,62 €
2,3fach 6,03 €
3,5fach 9,18 €

 

GOÄ-Nr. 386 – Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)
Die Ziffer 386 kann bis zu 20x je Behandlungsfall abgerechnet werden.

1,0fach 1,75 €
2,3fach 4,02 €
3,5fach 6,12 €

 

GOÄ-Nr. 387 – Pricktest, je Test (41. bis 80. Test je Behandlungsfall)
Die Ziffer 387 kann bis zu 40x je Behandlungsfall abgerechnet werden.

1,0fach 1,17 €  
2,3fach 2,68 €
3,5fach 4,08 €

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Ein Ärzt lehnt am Fenster und liest neugierig hilfreiche GOÄ-Tipps auf seinem Tablet.


GOÄ: „Mehr als 80 Pricktests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.“

Mehr als 80 Tests im Behandlungsfall dürften bei medizinischer Notwendigkeit zwar durchgeführt werden; diese werden jedoch nicht vergütet. 

Die Bestimmungen der GOÄ mit Bezug auf den Behandlungsfall sind bei der Abrechnung der GOÄ-Nrn. 385 – 387 zu beachten. Der Behandlungsfall ist gem. den Allgemeinen Bestimmungen vor dem Abschnitt B 1. GOÄ wie folgt definiert:

„Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.“

Beispiel 1:

03.01. 20x GOÄ-Nr. 385
10.01. 20x GOÄ-Nr. 386
17.01. 20x GOÄ-Nr. 387
24.01. 20x GOÄ-Nr. 387
03.03. 10 weitere Pricktests – ohne Vergütung

 

Beispiel 2:

03.01. 20x GOÄ-Nr. 385
10.01. 20x GOÄ-Nr. 386
17.01. 20x GOÄ-Nr. 387
24.01. 20x GOÄ-Nr. 387
04.03. 10x GOÄ-Nr. 385 (neuer Behandlungsfall)

 

Kontrollen oder Leerwerte

Kontrollen oder Leerwerte (z. B. NaCl, Histamin) dürfen zusätzlich berechnet werden.


Kosten für Verbrauchsmaterial

Kosten für Verbrauchsmaterial, z. B. Testlösungen, Lanzetten sind gemäß den Allgemeinen Bestimmungen vor dem Abschnitt C V. – Impfungen und Testungen 4. mit den Gebühren für die GOÄ-Nummern 385 – 387 abgegolten und können nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Wir übernehmen die Privatabrechnung und sorgen für spürbare Entlastung. Profieren Sie von unserer Expertise: Lassen Sie sich unverbindlich beraten und fordern Sie ein Angebot an.

Nachbeobachtungen am Test-Tag

Für erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Testung dürfen keine zusätzlichen Gebührenpositionen abgerechnet werden. Diese Leistungen sind ebenfalls mit den Gebühren für die Testungen selbst abgegolten. Dahingegen dürfen Beratungs-leistungen, die im Zusammenhang mit der Allergietestung durchgeführt werden, ggf. zusätzlich berechnet werden. Das gilt insbesondere auch für die der Allergietestung  vorangehende, ausführliche Anamneseerhebung, die der Ermittlung der zu testenden Allergene dient um diese entsprechend einkreisen zu können. 

 

Hier geht es zum Artikel über Epikutantests.

 

\\\ Autorin: Gerda-Marie Wittschier – Beratung im Gesundheitswesen (Erftstadt) für AÄA.

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