In der vergangenen Woche war es endlich soweit: Die Bundesärztekammer (BÄK) legte rund 160 Ärzteverbänden und Fachgesellschaften den Entwurf zur neuen Gebührenordnung für Ärzte vor. Auf diese Fassung hatten sich die BÄK und der PKV-Verband nach langen Verhandlungen geeinigt.
Die enthaltenen Leistungen sollen den aktuellen Stand der Medizin abbilden und eine angemessene Vergütung ermöglichen, ohne die PKV zu überfordern. Die GOÄneu wird einige Veränderungen mit sich bringen:
- Faktorsteigerungen und Analogziffern entfallen.
- Der Stand der sprechenden Medizin soll deutlich verbessert werden, technische Leistungen werden teilweise abgewertet.
- Insgesamt beinhaltet die GOÄneu 5.500 Gebührennummern sowie Zuschläge, die in komplexen Fällen angewendet werden können.
BÄK und PKV haben errechnet, dass das GOÄ-Ausgabevolumen mit der neuen GOÄ in den ersten drei Jahren um 1,9 Mrd. Euro steigen würde, das entspricht einem Honorarplus von 13,2 Prozent.
Die Verbände haben nun bis Ende September Zeit, die neue Fassung und die Auswirkungen auf ihr jeweiliges Gebiet genau zu prüfen und gegebenenfalls Einwände anzumelden. Einige Fachrichtungen haben sich bereits zu Wort gemeldet. So begrüßte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband die Aufwertung der sprechenden Medizin. Als Kernelement der hausärztlichen Versorgung sei diese in der GOÄ seit Jahrzehnten massiv unterbewertet. Der Berufsverband der Deutschen Radiologie (BDR) hingegen kritisierte, dass technisch-diagnostische Leistungen ein Minus von rund 29 Prozent verzeichnen müssten. Damit weiche der Entwurf weit von dem ab, was in vorherigen Gesprächen mit der Bundesärztekammer konsentiert worden sei. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt sagte nach der Vorstellung der GOÄneu, es habe zwar auch kritische Stimmen gegeben, aber weitgehend Zustimmung.
Wenn das Urteil der Verbände insgesamt positiv ausfällt, liegt die Umsetzung der neuen Gebührenordnung für Ärzte ganz bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Dieser hatte das Thema bisher nicht vorangetrieben, aber zuletzt eine vorurteilsfreie Prüfung zugesagt. Die aktuelle GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde zuletzt 1996 in Teilen novelliert.
Quellen: aerztezeitung.de, aerzteblatt.de