Telematikinfrastruktur: Zugang jetzt auch für Privatärzte

Ab sofort können auch niedergelassene Privatärzte eine SMC-B-Karte beantragen.

 

Die gematik hat mitgeteilt, dass nun auch privat niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine SMC-B-Karte beantragen können. Diese „Secure Module Card“ ermöglicht als Betriebsstättenausweis den Zugang zur Telematikinfrastruktur. Voraussetzung sei die Bescheinigung über eine privatärztliche Tätigkeit in Niederlassung, welche für ausschließlich privat tätige Mediziner von der Landesärztekammer ausgestellt werden kann.


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Zur Anmeldung


 

Mit einem TI-Zugang können Ärzte unter anderem E-Rezepte ausstellen und elektronische Patientenakten befüllen. Ab Juli 2024 startet zudem der Regelbetrieb des Implantateregisters Deutschland (IRD): Alle Gesundheitseinrichtungen müssten implantatsbezogene Maßnahmen mit Brustimplantaten an das Register über die TI melden – für in diesem Bereich tätige Privatärzte sei die Nutzung einer SMC-B-Karte damit Grundvoraussetzung für Meldungen an das IRD, so die gematik.

Ausführliche Infos zur Beantragung der SMC-B-Karte für Privatärzte bietet die gematik auf ihrer Website

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