Bei bestimmten Diagnosen können Ärzte künftig eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. Der behandelnde Physiotherapeut legt dann Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung fest und übernimmt die wirtschaftliche Verantwortung.
Die Möglichkeit einer Blankoverordnung für die Ergotherapie besteht bereits seit April. Grundlage für die Blankoverordnungen bildet ein Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Heilmittelverbänden.
Blankoverordnungen in der Physiotherapie sind laut Vertrag möglich für Erkrankungen im Schulterbereich, etwa Luxationen, Frakturen oder starke Verbrennungen. Sie unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung für ärztlich verordnete Heilmittel. Die wirtschaftliche Verantwortung übernehmen die behandelnden Physiotherapeuten.
Die KBV stellt detaillierte Informationen zur Blankoverordnung und eine Liste mit allen Indikationen zur Verfügung.